Der Anlasser sorgt dafür, dass der Verbrennungsmotor auch im Stillstand anspringen kann, ohne dass er angetreten wird. Dieser Anlasser ist ein Zubehörteil in Erstausrüsterqualitiät, der einfach gegen den Vorhandenen ausgetauscht werden kann. Zur Befestigung des Anlassers werden zwei Schrauben benötigt. Sind diese bei Ihnen nicht mehr in Ordnung, sollten diese ebenfalls gewechselt werden.
Dieser Anlasser wird über ein Spannungskabel betrieben. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Anschluss nicht passt, da einige Originalanlasser über ein zusätzliches Massekabel verfügen. Dennoch kann man diesen Anlasser problemlos verwenden, der Anschluss des Massekables fällt lediglich weg. Für Laien ist es daher kein Problem den Anlasser anzuschließen.
Technische Eigenschaften:
- Lochabstand 80mm
- Lochgröße 6mm
- Durchmesser Gehäuseeingang 30mm
- Zahnkranzlänge 22-23mm
- Anzahl der Zähne 9
Baugruppen: | Anlasser |
HONDA: | Dylan SES 125 JF10 4T LC, Dylan SES 150 KF05 4T LC, FES 125i Pantheon JF12 4T LC 03-, FES 150i Pantheon KF06 4T LC 03-, NES/@125 JF07 4T LC, NES/@150 KF03 4T LC, PS/PES 125i JF17 4T LC 07-, PS/PES 150i KF09 4T LC 07-, SH / Scoopy 125 JF09 4T LC 01-04, SH / Scoopy 125i JF14 4T LC 05-08, SH / Scoopy 150 KF04 4T LC 01-04, SH / Scoopy 150i KF08 4T LC 05-08, SH / Scoopy 150i KF08E 4T LC 09-12, SH /Scoopy 125i JF23 4T LC 09-12, Silver Wing 125 FES 4T LC 07-12, Silver Wing 150 FES 4T LC 07-12 |
KEEWAY: | Logik 125 4T LC, Outlook 125 QJ153MJ-2 4T LC |
TELL: | Logik 125 4T LC |
HONDA: | Dylan SES 125 JF10 4T LC Dylan SES 150 KF05 4T LC FES 125i Pantheon JF12 4T LC 03- FES 150i Pantheon KF06 4T LC 03- NES/@125 JF07 4T LC NES/@150 KF03 4T LC PS/PES 125i JF17 4T LC 07- PS/PES 150i KF09 4T LC 07- SH / Scoopy 125 JF09 4T LC 01-04 SH / Scoopy 125i JF14 4T LC 05-08 SH / Scoopy 150 KF04 4T LC 01-04 SH / Scoopy 150i KF08 4T LC 05-08 SH / Scoopy 150i KF08E 4T LC 09-12 SH /Scoopy 125i JF23 4T LC 09-12 Silver Wing 125 FES 4T LC 07-12 Silver Wing 150 FES 4T LC 07-12 |
KEEWAY: | Logik 125 4T LC Outlook 125 QJ153MJ-2 4T LC |
TELL: | Logik 125 4T LC |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.