Der Tecnigas NEXT-R ist wohl einer der bekanntesten Sportauspuffanlagen auf dem Markt. Als Nachfolger des erfolgreichen Tecnigas NEXT blickt der Hersteller mit diesem Modell auf eine jahrelange Erfahrung zurück. Der Resonanzkörper besteht nun aus vier statt drei Konen und die Leistungsentfaltung ist dadurch noch harmonischer geworden. Der NEXT-R ist ein sehr guter Allrounder und bietet sehr gute Leistungswerte auf 50ccm als auch auf 70ccm Sportzylinder. Für die Straßenzulassung ist der Auspuff mit einem Trichter im Krümmer als Drossel versehen und läuft damit ähnlich wie ein Original Auspuff.
Wird die Drossel entfernt erlischt die Straßenzulassung und der Auspuff entfaltet seine volle Leistung. Für die perfekte Abstimmung sowie einen gelungenen Ampelstart empfehlen wir den Auspuff über optional erhältliche Variogewichte und Kupplungsfedern zusätzlich abzustimmen. Der Sound ist kernig und sportlich jedoch ohne viel Aufmerksamkeit zu erregen. Der Endschalldämpfer kann zudem später zerlegt und nachgedämmt werden.
Die Verarbeitung kann sich gegenüber anderen Herstellern sehen lassen und liegt in der oberen Liga. Geliefert wird der NEXT R mit matt-schwarz eloxiertem Aluminium Endschalldämpfer und allen zur Montage benötigten Anbauteilen und Halterungen. Das Chromfinish schützt die Anlage vor Witterungseinflüssen und verleiht dem Roller insgesamt einen hochwertigen Look. Wir können diese Anlage aus eigener Erfahrung bestens empfehlen.
Lieferumfang wie abgebildet.
Hinweis:
Die ABE ist gültig für den Typ Suzuki AA (Katana LC)
APRILIA: | SR50 Funmaster Aprilia 2T LC 00-02, SR50 Racing Aprilia 2T LC 00-, SR50 Sport Aprilia 2T LC 00- |
Baugruppen: | Auspuffanlagen |
SUZUKI: | Estilete 50 BA 2T AC, Katana 50 AA 2T AC 99-, Katana 50 AA 2T AC 0-99, Katana 50 AA 2T LC 99-, Katana 50 AA 2T LC 0-99, Zillion 50 UF 2T LC 0-99, Zillion 50 UF 2T LC 99- |
70
APRILIA: | SR50 Funmaster Aprilia 2T LC 00-02 SR50 Racing Aprilia 2T LC 00- SR50 Sport Aprilia 2T LC 00- |
SUZUKI: | Estilete 50 BA 2T AC Katana 50 AA 2T AC 99- Katana 50 AA 2T AC 0-99 Katana 50 AA 2T LC 99- Katana 50 AA 2T LC 0-99 Zillion 50 UF 2T LC 0-99 Zillion 50 UF 2T LC 99- |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.