Mit dem Scooter 4 bietet der spanische Hersteller YASUNI eine Auspuffanlage der Spitzenklasse mit Straßenzulassung für 4-Takt Roller an. Diese ist die bislang einzige 4-Takt Auspuffanlage, welche über einen aus Einzelteilen gefertigten Krümmer verfügt. Die Verwendung verschiedener Konen und unterschiedlicher Durchmesser im Krümmer ermöglicht einen bestmöglichen Gasfluss in Verbindung mit optimaler Leistungsabgabe. Durch eine speziell entwickelte Resonanzkammer hat die YASUNI Scooter 4 Auspuffanlage einen hervorragenden, dumpfen Klang. YASUNI konnte ebenfalls das Gewicht um ca. 40% im Gegensatz zur originalen Auspuffanlage senken. Durch die Verwendung von Edelstahl ist die Auspuffanlage bestens gegen Witterungseinflüsse geschützt und kann nicht rosten.
Technische Daten:
- Material: Resonanzkörper Edelstahl AISI-304 / Endkappe aus verstärktem Polyamid
- Straßenzulassung: Ja
- Farbe: Resonanzkörper Edelstahl / Endkappe schwarz
- Lieferumfang: Auspuffanlage, 2x Silentblock, 6x Variomatikgewichte 20x12mm 9,00g
Gutachten gültig für folgende Modelle:
- Yamaha X-MAX125 (SE32, SE54, SE64, SE68)
Baugruppen: | Auspuffanlagen |
YAMAHA: | X-Max 125i Business 11-13 SE547, Majesty 125 YP125R 4T LC 00-06, Majesty 125 YP125R 4T LC 07-09, Majesty 125i 4T LC, X-Max 125 4T LC 06-07, X-Max 125i ABS SE544 4T LC 10-13, X-Max 125i SE321 4T LC 06-09, X-Max 125i SE541 4T LC 10-13, X-Max 250 4T LC 05-08, X-Max 250i G362E 4T LC 08-10 |
YAMAHA: | X-Max 125i Business 11-13 SE547 Majesty 125 YP125R 4T LC 00-06 Majesty 125 YP125R 4T LC 07-09 Majesty 125i 4T LC X-Max 125 4T LC 06-07 X-Max 125i ABS SE544 4T LC 10-13 X-Max 125i SE321 4T LC 06-09 X-Max 125i SE541 4T LC 10-13 X-Max 250 4T LC 05-08 X-Max 250i G362E 4T LC 08-10 |
Yamaha: | YP X-Max 125 R 2010YP X-Max Business 125 RA 2011YP X-Max Momodesign 125 R 2013YP X-Max 125 RA 2011YP X-Max 125 R 2011YP X-Max Sport 125 R 2011YP X-Max 125 RA 2013YP X-Max Business 125 RA 2013YP X-Max 125 R 2012YP X-Max Sport 125 R 2012YP X-Max Business 125 RA 2012YP X-Max 125 RA 2012YP X-Max Sport 125 R 2013YP X-Max 125 R 2013 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.