Erneuern Sie die Beleuchtung Ihres Vespa LX, LXV oder S Modells mit unserem Original Blinker hinten rechts. Dieser hochwertige Blinker ist speziell für Piaggio Vespa Motorroller konzipiert und bietet eine nahtlose Passform und zuverlässige Leistung.
Die robuste Konstruktion garantiert Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit, ideal für den Ersatz beschädigter oder abgenutzter Blinker. Die Montage des Blinkers ist einfach und erfordert keine komplizierten Schritte, sodass Sie schnell und unkompliziert wieder sicher unterwegs sein können.
Bitte beachten Sie, dass der Blinker ohne Leuchtmittel geliefert wird. Er ist für eine 12V10W orange Birne konzipiert, die Sie separat erwerben können.
Setzen Sie auf Originalteile für Ihre Vespa, um Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Unser Blinker hinten rechts ist die ideale Wahl für alle Vespa-Besitzer, die Wert auf Qualität und Originalität legen.
APRILIA: | Scarabeo 50 ZD4TG 4T 4V AC 09-12 |
Baugruppen: | Blinker |
VESPA: | LX 50 2T C381 2T AC 05-13, LX 50 C383 4T 2V AC 05-06, LX 50 C387 4T 4V AC 09-13, LX 125 M44 4T AC 05-09, LX 125ie M681 4T AC 09-11, LX 150 M44 4T AC 05-10, LX 150ie M682 4T AC 10-11, LXV 50 C381 2T AC 06-13, LXV 125 M44 4T AC 06-09, LXV 125ie M681 4T AC 10-13, LXV 150 M44 4T AC 07-09, LXV 150ie M68 4T AC 11-15, S 50 2T C381 2T AC 07-12, S 50 4T 4V C386 4T AC 08-14, S 125 M44 4T AC 07-08, S 125ie M681 4T AC 09-11, S 150 M44 4T AC 07-09, S 150ie M682 4T AC 09-13 |
APRILIA: | Scarabeo 50 ZD4TG 4T 4V AC 09-12 |
VESPA: | LX 50 2T C381 2T AC 05-13 LX 50 C383 4T 2V AC 05-06 LX 50 C387 4T 4V AC 09-13 LX 125 M44 4T AC 05-09 LX 125ie M681 4T AC 09-11 LX 150 M44 4T AC 05-10 LX 150ie M682 4T AC 10-11 LXV 50 C381 2T AC 06-13 LXV 125 M44 4T AC 06-09 LXV 125ie M681 4T AC 10-13 LXV 150 M44 4T AC 07-09 LXV 150ie M68 4T AC 11-15 S 50 2T C381 2T AC 07-12 S 50 4T 4V C386 4T AC 08-14 S 125 M44 4T AC 07-08 S 125ie M681 4T AC 09-11 S 150 M44 4T AC 07-09 S 150ie M682 4T AC 09-13 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.