Baugruppen: | Schalter einzeln |
PIAGGIO: | Liberty 50 ZAPC150 2T AC 05-07, Liberty 50 ZAPC425 2T AC 07-08, Liberty 50 ZAPC491 2T AC 09-, Liberty 125 Sport ZAPM386 4T AC 07-08, Liberty 125 ZAPM110 4T AC 98-00, Liberty 125 ZAPM220 4T AC 01-02, Liberty 125 ZAPM671 4T AC 09-, Sfera 50 NSL NSL1T 2T AC 91-94, Sfera 50 RST ZAPC010 2T AC 95-97, Sfera 125 4T AC 95-97 |
VESPA: | GTS 150ie iGET 4T LC, Sprint 150 iGet 4T AC |
PIAGGIO: | Liberty 50 ZAPC150 2T AC 05-07 Liberty 50 ZAPC425 2T AC 07-08 Liberty 50 ZAPC491 2T AC 09- Liberty 125 Sport ZAPM386 4T AC 07-08 Liberty 125 ZAPM110 4T AC 98-00 Liberty 125 ZAPM220 4T AC 01-02 Liberty 125 ZAPM671 4T AC 09- Sfera 50 NSL NSL1T 2T AC 91-94 Sfera 50 RST ZAPC010 2T AC 95-97 Sfera 125 4T AC 95-97 |
VESPA: | GTS 150ie iGET 4T LC Sprint 150 iGet 4T AC |
Piaggio: | Liberty Sport 50 S 2009Liberty Sport 50 S 2007Liberty Sport 50 S 2006Liberty Sport 50 S 2008Liberty -- 50 -- 2015Liberty -- 50 -- 2016Liberty -- 125 3V i.e 2016Liberty -- 150 S 3V i-Get 2017 |
Vespa/Piaggio: | GTS i-Get 150 i.e 2017GTS i-Get Super 125 i.e 2017GTS Super Sport 300 i.e 2017GTS i-Get Touring 125 i.e 2017GTS i-Get 125 i.e 2017GTS Super 300 i.e 2017GTS Touring 300 i.e 2017GTS i-Get Supersport 125 i.e 2017GTS i-Get Super 150 i.e 2017GTS -- 300 i.e 2017GTS Super 125 i.e 2017GTS Super Sport 125 i.e 2017 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.