Baugruppen: | Bremsbeläge & Bremsbacken |
CAGIVA: | Canyon 500 M100AA 4T AC 98-01, Canyon 600 5G 4T AC 96-97 |
HYOSUNG: | XRX 125 SM Supermoto KM4PF42B 4T AC 07-14 |
SUZUKI: | DR 800 SU Big SR43B 4T AC 91-99, DR 800 S Big SR43B 4T AC 91-99 |
TRIUMPH: | Daytona 1200 355 4T LC 93-97, Tiger 1050 SMTTG7455S 4T LC 07-10, Sprint 955 RS 615 Double-Arm 4T LC 00-01, Tiger 1050 SMTTG7465S ABS 4T LC 07-11, Daytona 900 357 4T LC 93-96, Trophy 1200 342 4T LC 92-96, Speed Triple 900 301 4T LC 94-96, Sprint 900 Trident 362 4T LC 93-96, Daytona 900 Super III 4T LC 94-96, Trophy 1200 371 4T LC 96-03, Trident 900 338 4T LC 92-96, Sprint 900 Sport 372 4T LC 97, Trident 750 333 4T LC 92-98, Sprint 900 Sport 380 4T LC 98-99, Trident 900 373 4T LC 96-98, Sprint 955 RS 666 Double-Arm 4T LC 02, Sprint 900 Trident 372 4T LC 96-98, Daytona 1000 344 4T LC 92, Daytona 750 330 4T LC 92, Speed Triple 750 337 4T LC 97, Sprint 900 Executive 379 4T LC 97-99 |
YAMAHA: | XTZ 750 N Super Tenere 3WM 4T LC 90-93, XTZ 750 H Super Tenere 3LD 4T LC 89-97 |
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CAGIVA: | Canyon 500 M100AA 4T AC 98-01 Canyon 600 5G 4T AC 96-97 |
HYOSUNG: | XRX 125 SM Supermoto KM4PF42B 4T AC 07-14 |
SUZUKI: | DR 800 SU Big SR43B 4T AC 91-99 DR 800 S Big SR43B 4T AC 91-99 |
TRIUMPH: | Daytona 1200 355 4T LC 93-97 Tiger 1050 SMTTG7455S 4T LC 07-10 Sprint 955 RS 615 Double-Arm 4T LC 00-01 Tiger 1050 SMTTG7465S ABS 4T LC 07-11 Daytona 900 357 4T LC 93-96 Trophy 1200 342 4T LC 92-96 Speed Triple 900 301 4T LC 94-96 Sprint 900 Trident 362 4T LC 93-96 Daytona 900 Super III 4T LC 94-96 Trophy 1200 371 4T LC 96-03 Trident 900 338 4T LC 92-96 Sprint 900 Sport 372 4T LC 97 Trident 750 333 4T LC 92-98 Sprint 900 Sport 380 4T LC 98-99 Trident 900 373 4T LC 96-98 Sprint 955 RS 666 Double-Arm 4T LC 02 Sprint 900 Trident 372 4T LC 96-98 Daytona 1000 344 4T LC 92 Daytona 750 330 4T LC 92 Speed Triple 750 337 4T LC 97 Sprint 900 Executive 379 4T LC 97-99 |
YAMAHA: | XTZ 750 N Super Tenere 3WM 4T LC 90-93 XTZ 750 H Super Tenere 3LD 4T LC 89-97 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.