Hochwertige organische Bremsbeläge von TRW, kompatibel mit: viele verschiedene BMW, Daelim, Honda, kompatibel mit Kawasaki, Kymco, kompatibel mit Peugeot, Sachs, Suzuki, und Yamaha Modelle. Diese Beläge wurden extra für den täglichen Gebrauch entwickelt und bieten eine fadingfreies und stabiles Bremsverhalten. Eine hochwertige Verarbeitung und präzise Fertigung runden das Gesamtbild ab. Die Beläge sind umweltfreundlich ohne Schwermetalle hergestellt und dürfen aufgrund der KBA Homologation legal im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
Technische Details:
- Typ: MCB598LC (Typ 598)
- Material: Organisch
- Maße: BxHxS 102,1x38,9x8,1mm
- Straßenzulassung: Ja
- Lieferumfang: 1 Paar Bremsbeläge (2 Stück)
Baugruppen: | Bremsbeläge & Bremsbacken |
DAELIM: | VJF 250 R Fi Roadwin BZ1BLS 4T AC 10-16, VL 250 Daystar BZ2BLS 4T AC 13-17 |
HONDA: | Forza 125 4T LC 15-16, Forza 125 4T LC 17- |
KAWASAKI: | J 300i 4T LC |
KYMCO: | Venox 250 R20010 4T LC 01-03, Venox 250i R20012 4T LC 07-10, Venox 250 R20011 4T LC 04-06, Downtown 125i ABS SK25AC 4T LC, Downtown 125i SK25AA 4T LC, Downtown 200i 4T LC 10-13, Downtown 300i ABS SK60AB 4T LC, Downtown 300i ABS Version 30 SK60AF 4T LC, Downtown 300i SK60AA 4T LC, Grand Dink 50 G-Dink SF10RA 2T AC, Grand Dink 125 E3 SH25DG 4T LC, Grand Dink 300i SH60AA 4T LC, K-XCT 125i SK25BA 4T LC, MyRoad 700i ABS SAADAB 4T LC, People 250 BC50AA 4T LC, Super Dink 125ie E3 LCSK25 4T LC, Super Dink 300ie E3 LCSK60 4T LC, Super Dink 300ie E3 SK60A 4T LC 12-, Xciting 250 SA50AA 4T LC, Xciting 250i AFI SB50AD 4T LC, Xciting 300i R SB60AB 4T LC, Xciting 500 SAA0AB 4T LC, Xciting 500i AFI SBA0AE 4T LC, Xciting 500i EVO SBA0BB 4T LC, Xciting 500i R SBA0AH ABS 4T LC |
PEUGEOT: | Satelis 500ie Executive J2AFAA, Satelis 500ie Premium J2AFAA, Satelis 400ie Premium J2AEAA, Satelis 400ie Executive J2AEAA |
SUZUKI: | Burgman 650 AN650 4T LC 02-09, Burgman 650 Executiv ABS AN650 4T LC 04- |
YAMAHA: | WR 125 R 4T LC 14-17WR 125 R DE071 4T LC 09-13WR 125 X DE072 4T LC 09-17 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.