Der Bremsscheibenspezialist NG Brake Disc ist ein spanisches Familienunternehmen, welches seit mehr als 20 Jahren Bremsscheiben für Motorräder, Roller, Quad und ATV produziert. Mehr als 30 namhafte europäische und japanische Fahrzeughersteller vertrauen auf die Spitzenqualität von NG und rüsten ihre Fahrzeuge ab Werk mit von NG gefertigten Bremsscheiben aus.
Als einer der wenigen Hersteller verfügen alle NG Bremsscheiben über eine Zertifizierung des TÜV Rheinland und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Die Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes KBA wird bei jeder Bremsscheibe mitgeliefert.
Die OEM Version entspricht in den Abmessungen komplett der Originalbremsscheibe. Das Design kann jedoch bei einigen Modellen abweichen.
Technische Daten:
- Straßenzulassung des Kraftfahrtbundesamtes: ja
- Außendurchmesser: 161mm
- Innendurchmesser (Aufnahme): 48mm
- Stärke: 3,5mm
- Löcher: 4
- Lochdurchmesser: 10,5mm
- Typ: Standard
Fahrzeugzuordnung für Bremsscheibe NG264
YAMAHA
YFS 200 R BLASTER - 2005-2008 (vorn)
YFM 250 - 2001 (vorn)
YFM 350 WARRIOR - 1988-1989 (vorn)
YFM 350 WARRIOR - 2000-2003 (vorn)
YFM 350 WOLVERINE - 2005-2006 (vorn)
YFM 350R - 2004-2006 (vorn)
YFZ 350 BANSHEE - 1990-2006 (vorn)
YFZ 450 - 2004-2005 (vorn)
YFZ 450 - 2006-2008 (vorn)
YFM 600 FWA HUNTER - 2001 (vorn)
YFM 600 GRIZZLY - (vorn)
YFM 600 HUNTING - 1998-2001 (vorn)
YFM 660 GRIZZLY - 2002 (vorn)
YFM 660 R RAPTOR - 2001-2006 (vorn)
RAPTOR YFM 700 R - 2006-2012 (vorn)
Baugruppen: | Bremsscheiben |
YAMAHA: | YFM 600 FWA Grizzly 4 WD, YFM 350X Warrior 4T AC 87-04, YFM 350A Wolverine 4T AC 05-, YFS 200R Blaster 2T AC 05-08, YFZ 350 Banshee 2T LC 87-12, YFZ 450 4T LC 06-10, YFM 350 R 4T LC 04-06, YFM 660 Grizzly FWA (AJ02W) 4T LC 01-04, YFM 600 Hunter FWA 4T LC 01-04, YFM 700R Raptor 4T LCV 06-12 |
YAMAHA: | YFM 600 FWA Grizzly 4 WD YFM 350X Warrior 4T AC 87-04 YFM 350A Wolverine 4T AC 05- YFS 200R Blaster 2T AC 05-08 YFZ 350 Banshee 2T LC 87-12 YFZ 450 4T LC 06-10 YFM 350 R 4T LC 04-06 YFM 660 Grizzly FWA (AJ02W) 4T LC 01-04 YFM 600 Hunter FWA 4T LC 01-04 YFM 700R Raptor 4T LCV 06-12 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.