Die Bremsscheibe von NG Brake Disc verfügt über eine Zertifizierung des TÜV Rheinlands und darf somit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Im Lieferumfang ist die allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes KBA enthalten.
Die OEM Version entspricht in den Abmessungen komplett der Originalbremsscheibe. Das Design kann jedoch bei einigen Modellen abweichen.
DERBI
GP 1 50 - 2001-2004 (hinten)
GILERA
RUNNER DD 50 - 2000-2004 (hinten)
RUNNER DT 50 - 2000-2003 (hinten)
RUNNER JET / RACING REPLICA - 2003 (hinten)
RUNNER PUREJET 50 - 2002 (hinten)
RUNNER SP 50 - 2000-2008 (hinten)
RUNNER SP 50 - 2012 (hinten)
STALKER 50 - 1996-2003 (hinten)
PIAGGIO
ZIP 50 - 2001-2008 (vorn)
ZIP 100 - 2006-2007 (vorn)
VESPA GRANTURISMO 125 L - 2001-2003 (hinten)
Baugruppen: | Bremsscheiben |
DERBI: | GP1 Racing 50 PR 2T LC, GP1 Revolution 50 PR 2T LC |
GILERA: | Runner 50 CAT C36 2T LC 02-04, Runner 50 DD C14 2T LC 98-01, Runner 50 Purejet C36 2T LC 04-05, Runner 50 Purejet C46 2T LC 06-11, Runner 50 SP C46 2T LC 06-12, Stalker 50 DD C13 2T AC 98-05 |
PIAGGIO: | NRG 50 mc2 DD ZAPC040 2T LC 96-98, NRG 50 mc2 Extreme DD ZAPC220 2T LC 99-02, NRG 50 mc3 DD ZAPC320 2T LC 01-04, NRG 50 mc3 PureJet ZAPC320 2T LC, NRG 50 Power DD ZAPPC451 2T LC 05-06, NRG 50 Power DD ZAPPC451 2T LC 07-09, NRG 50 Power Purejet ZAPC452 2T LC 05-, Zip 50 LBMC25C 4T AC 06-, Zip 50 ZAPC250 4T AC 00-05, Zip 2 50 LBMC25E 2T AC 10-, Zip 2 50 ZAPC250 2T AC 00-09 |
VESPA: | GT 125 M31 4T LC 03-06 |
DERBI: | GP1 Racing 50 PR 2T LC GP1 Revolution 50 PR 2T LC |
GILERA: | Runner 50 CAT C36 2T LC 02-04 Runner 50 DD C14 2T LC 98-01 Runner 50 Purejet C36 2T LC 04-05 Runner 50 Purejet C46 2T LC 06-11 Runner 50 SP C46 2T LC 06-12 Stalker 50 DD C13 2T AC 98-05 |
PIAGGIO: | NRG 50 mc2 DD ZAPC040 2T LC 96-98 NRG 50 mc2 Extreme DD ZAPC220 2T LC 99-02 NRG 50 mc3 DD ZAPC320 2T LC 01-04 NRG 50 mc3 PureJet ZAPC320 2T LC NRG 50 Power DD ZAPPC451 2T LC 05-06 NRG 50 Power DD ZAPPC451 2T LC 07-09 NRG 50 Power Purejet ZAPC452 2T LC 05- Zip 50 LBMC25C 4T AC 06- Zip 50 ZAPC250 4T AC 00-05 Zip 2 50 LBMC25E 2T AC 10- Zip 2 50 ZAPC250 2T AC 00-09 |
VESPA: | GT 125 M31 4T LC 03-06 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.