Die Bremsscheibe von NG Brake Disc verfügt über eine Zertifizierung des TÜV Rheinlands und darf somit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Im Lieferumfang ist die allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes KBA enthalten.
Die OEM Version entspricht in den Abmessungen komplett der Originalbremsscheibe. Das Design kann jedoch bei einigen Modellen abweichen.
DERBI
FÉNIX EX 50 - 1995 / 1997 - REAR - R
SENDA EX 50 - 1995 / 1997 - REAR - R
SENDA L 50 - 1999 / 2001 - REAR - R
SENDA R 50 - 1997 / 1999 - REAR - R
SENDA R 50 - 2000 / 2003 - REAR - R
SENDA R LE 50 - 2001 / 2003 - REAR - R
SENDA SM 50 - 1997 / 1999 - REAR - R
SENDA SR 50 - 2001 - REAR - R
APRILIA: | RX 50 D50B0 2T LC 06-, SX SM 50 ZD4PV D50B0 2T LC |
Baugruppen: | Bremsscheiben |
DERBI: | Senda 50 EBE 2T LC 00-04 (Delta-Box), Senda 50 EBE 2T LC -99 (Gitterrohr) |
GILERA: | RCR Enduro 50 D50B0 PG11D 2T LC 06-11, SMT SM 50 EBE VTHDR/ZAPG12A 2T LC 04-05 |
MOTORHISPANIA: | Furia 50 AM6 2T LC 97-99 |
PEUGEOT: | XP6 Enduro 50 AM6 2T LC, XR6 50 AM6 2T LC |
APRILIA: | RX 50 D50B0 2T LC 06- SX SM 50 ZD4PV D50B0 2T LC |
DERBI: | Senda 50 EBE 2T LC 00-04 (Delta-Box) Senda 50 EBE 2T LC -99 (Gitterrohr) |
GILERA: | RCR Enduro 50 D50B0 PG11D 2T LC 06-11 SMT SM 50 EBE VTHDR/ZAPG12A 2T LC 04-05 |
MOTORHISPANIA: | Furia 50 AM6 2T LC 97-99 |
PEUGEOT: | XP6 Enduro 50 AM6 2T LC XR6 50 AM6 2T LC |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.