Die Bremsscheibe von NG Brake Disc verfügt über eine Zertifizierung des TÜV Rheinlands und darf somit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Im Lieferumfang ist die allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes KBA enthalten.
Die OEM Version entspricht in den Abmessungen komplett der Originalbremsscheibe. Das Design kann jedoch bei einigen Modellen abweichen.
APRILIA
RX 50 - 2011 (vorn)
SX 50 - 2011 (vorn)
DERBI
ASTRO 50 “BULTACO” - 1999-2000 (vorn)
ASTRO 50 “BULTACO” - 2001-2002 (vorn)
LOBITO 50 “BULTACO” - 1999-2002 (vorn)
SENDA 50 BLACK DEVIL - 2005-2007 (vorn)
SENDA DRD RACING 50 R - 2011 (vorn)
SENDA DRD RACING 50 SM - 2011 (vorn)
SENDA DRD X-TREME 50 R - 2011 (vorn)
SENDA DRD X-TREME 50 SM - 2011 (vorn)
SENDA R 50 - 2001-2003 (vorn)
SENDA R DRD 50 - 2002-2003 (vorn)
SENDA R X-TREME 50 - 2003-2004 (vorn)
SENDA SM X TREM 50 - 2008-2009 (vorn)
SENDA X 50 RACE SM - 2008-2009 (vorn)
SENDA X-TREME SM 50 - 2005-2006 (vorn)
SM DRD 50 - 2003 (vorn)
SM RACER 50 - 2002-2003 (vorn)
SM X-TREM 50 - 2005-2006 (vorn)
X-RACE 50 SM - 2005-2007 (vorn)
X-TREME 50 SM - 2005 (vorn)
X-TREME 50 SM - 2006-2007 (vorn)
SENDA 125 R 4T - 2005-2008 (vorn)
SENDA BAJA 125 R 4T - 2005-2010 (vorn)
GAS GAS
HALLEY 125/ HALLEY 125 SM - 2008 (vorn)
PAMPERA 125 - 2006 (vorn)
PAMPERA 125 4T - 2008 (vorn)
HALLEY 450 R 4T/ SM 4T - 2008 (vorn)
GILERA
RCR 50 - 2005 (vorn)
RCR 50 - 2011 (vorn)
SMT 50 - 2005 (vorn)
SMT 50/ SMT 50 RACING - 2011 (vorn)
APRILIA: | RX 50 D50B0 2T LC 06-, SX SM 50 ZD4PV D50B0 2T LC |
Baugruppen: | Bremsscheiben |
DERBI: | Senda 50 EBE 2T LC 00-04 (Delta-Box), Senda R DRD PRO 50 D50B0 2T LC 05- (Delta-Box), Senda R X-Race 50 D50B0 2T LC 05-09 (Delta-Box) |
GILERA: | RCR Enduro 50 D50B0 PABA01 2T LC 11-15, RCR Enduro 50 D50B0 PG11D 2T LC 06-11, RCR Enduro 50 EBE VTHSD 2T LC 04-05, SMT SM 50 D50B0 ZAPABB00 2T LC 11-12, SMT SM 50 D50B0 ZAPABB01 2T LC 13-, SMT SM 50 D50B0 ZAPG12D 2T LC 06-10, SMT SM 50 EBE VTHDR/ZAPG12A 2T LC 04-05 |
70
APRILIA: | RX 50 D50B0 2T LC 06- SX SM 50 ZD4PV D50B0 2T LC |
DERBI: | Senda 50 EBE 2T LC 00-04 (Delta-Box) Senda R DRD PRO 50 D50B0 2T LC 05- (Delta-Box) Senda R X-Race 50 D50B0 2T LC 05-09 (Delta-Box) |
GILERA: | RCR Enduro 50 D50B0 PABA01 2T LC 11-15 RCR Enduro 50 D50B0 PG11D 2T LC 06-11 RCR Enduro 50 EBE VTHSD 2T LC 04-05 SMT SM 50 D50B0 ZAPABB00 2T LC 11-12 SMT SM 50 D50B0 ZAPABB01 2T LC 13- SMT SM 50 D50B0 ZAPG12D 2T LC 06-10 SMT SM 50 EBE VTHDR/ZAPG12A 2T LC 04-05 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.