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Bremsscheibe NG kompatibel für Aprilia, MX, RX 50 Explorer, Generic Trigger, KSR-Moto, Ride

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Als einer der wenigen Hersteller versieht NG BrakeDisc alle Bremsscheiben mit einer KBA-Freigabe,...mehr
Bremsscheibe NG kompatibel für Aprilia, MX, RX 50 Explorer, Generic Trigger, KSR-Moto, Ride
Als einer der wenigen Hersteller versieht NG BrakeDisc alle Bremsscheiben mit einer KBA-Freigabe, weshalb sie ohne Weiteres im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Die Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wird bei jeder Bremsscheibe mitgeliefert.

Die OEM Version entspricht in den Abmessungen komplett der Originalbremsscheibe. Das Design kann jedoch bei einigen Modellen abweichen.

Technische Details:
- Straßenzulassung des Kraftfahrtbundesamtes: ja
- Außendurchmesser: 220mm
- Innendurchmesser (Aufnahme): 110mm
- Stärke: 4,0mm
- Löcher: 6
- Lochdurchmesser: 6,5mm
- Typ: Standard
APRILIA: MX 50 AM6 2T LC, RX 50 AM6 2T LC 99-05
Baugruppen: Bremsscheiben
EXPLORER (ATU): Sniper 50 SM 2T LC, Sniper 50 X 2T LC
GENERIC: Trigger SM 50 AM6 2T LC, X-Enduro 50 AM6 2T LC
KSR MOTO: TR 50 SM 2T LC, TR 50 X 2T LC
RIDE: MRS 50 2T LC, MRX 50 2T LC, Thorn 50 S 2T LC, Thorn 50 X 2T LC
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APRILIA: MX 50 AM6 2T LC
RX 50 AM6 2T LC 99-05
EXPLORER (ATU): Sniper 50 SM 2T LC
Sniper 50 X 2T LC
GENERIC: Trigger SM 50 AM6 2T LC
X-Enduro 50 AM6 2T LC
KSR MOTO: TR 50 SM 2T LC
TR 50 X 2T LC
RIDE: MRS 50 2T LC
MRX 50 2T LC
Thorn 50 S 2T LC
Thorn 50 X 2T LC
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hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

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