Die Bremsscheibe von NG Brake Disc verfügt über eine Zertifizierung des TÜV Rheinlands und darf somit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Im Lieferumfang ist die allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes KBA enthalten.
Die OEM Version entspricht in den Abmessungen komplett der Originalbremsscheibe. Das Design kann jedoch bei einigen Modellen abweichen.
Straßenzulassung des Kraftfahrtbundesamtes: ja
Außendurchmesser: 224mm
Innendurchmesser (Aufnahme): 173mm
Stärke: 4,0mm
Löcher: 5
Lochdurchmesser: 10,5mm
Typ: standard
Fahrzeugzuordnung für Bremsscheibe NG1157
SYM
EURO MX 125 - 2002-2004 (vorn)
JOYRIDE 125 - 2001-2007 (vorn)
JOYRIDE 125 EVO - 2009-2010 (vorn)
SHARK 125 - 1999-2002 (vorn)
VS 125 - 2006-2008 (vorn)
DURO MX 150 - 2002-2004 (vorn)
JOYRIDE 150 - 2001-2002 (vorn)
SHARK 150 - 2000-2001 (vorn)
VS 150 - 2007-2008 (vorn)
JOYRIDE 200 (vorn)
JOYRIDE 200 EVO - 2009-2010 (vorn)
Baugruppen: | Bremsscheiben |
SYM: | Euro MX 125 HF12W 4T AC 04-06, Euro MX 150 HF15W 4T AC 04-06, Joyride 125 Evo LF12W 4T LC 09-11, Joyride 125 LA12W 4T LC 02-09, Joyride 150 Evo LF15W 4T LC 09-11, Joyride 150 LA15W 4T LC 02-09, Joyride 200 LA18W 4T LC 02-06, Joyride 200i LF18W 4T LC 09-13, RS Shark 50 BS05W 2T AC 00-09, Shark 125 DT HS12W 4T AC 99-03, Shark 150 DT HS15W 4T AC 99-03, Shark RS 125 DD HS12W 4T AC 04-07, Shark RS 150 DD HS15W 4T AC 04-07, VS 125 HA12A 4T AC 08-13, VS 150 HA15A 4T AC 08-12 |
SYM: | Euro MX 125 HF12W 4T AC 04-06 Euro MX 150 HF15W 4T AC 04-06 Joyride 125 Evo LF12W 4T LC 09-11 Joyride 125 LA12W 4T LC 02-09 Joyride 150 Evo LF15W 4T LC 09-11 Joyride 150 LA15W 4T LC 02-09 Joyride 200 LA18W 4T LC 02-06 Joyride 200i LF18W 4T LC 09-13 RS Shark 50 BS05W 2T AC 00-09 Shark 125 DT HS12W 4T AC 99-03 Shark 150 DT HS15W 4T AC 99-03 Shark RS 125 DD HS12W 4T AC 04-07 Shark RS 150 DD HS15W 4T AC 04-07 VS 125 HA12A 4T AC 08-13 VS 150 HA15A 4T AC 08-12 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.