Die Vespa PX`98/MY/`11 Modelle und alle GRIMECA Scheibenbremsen werden mit einer einfachen Guss-Bremszange ausgeliefert. Da dies nicht gerade State-of-the-Art ist, haben wir eine Bremszange fertigen lassen, die nicht nur jedes Customizer-Herz höher schlagen lässt, sondern dabei auch noch die Bremswirkung der Scheibenbremsen verbessert.
Die SIP Performance Bremszange wird komplett aus Aluminium CNC gefräst. Der mit satten 31,5mm größere Kolbendurchmesser garantiert die bessere Bremsleistung. Zusätzlich haben wir der Bremszange auch einen GALFER Bremsbelag mit größerer Belagbreite und somit kippsicherer Auflagefläche spendiert. Spezielle zusätzliche innere Bohrungen erleichtern das Entlüften. Die Bremszangen sind eloxiert und kommen in dem extrem race-mäßigen Farben silber, gold, schwarz, titan oder rot.
Die Bremszange passt perfekt mit den Hauptbremszylindern PX`98 (Art.-Nr. 56378800) mit 12mm Bremskolben oder GRIMECA (Art.-Nr. 30060000) mit 11mm Bremskolben. Auch die halbhydraulischen Scheibenbremsen GRIMECA Classic, NT oder PX´98/MY machen damit den Schritt ins neue Jahrtausend! An der bestehenden Bremsanlage sind keine Modifikationen erforderlich. Einfach die alte Bremszange mit dem kleinen 25/30mm Bremskolben austauschen.
Hinweis: Die Bremszange kann auch auf PIAGGIO Quartz/SKR Modellen montiert werden. Da die Bremszange bei diesen Modellen auf der linken Seite montiert wird, muss die Zange um 180° gedreht werden. Die Entlüfterschraube muss umgeschraubt werden, sodass diese dann oben sitzt. Die Bremsleitung wird an der unteren Aufnahme befestigt.
SIP wurde vom Kraftfahrtbundesamt erfolgreich verifiziert und ist damit offiziell berechtigt, Fahrzeugkomponenten herzustellen. SIP hat für die Bremszangen SIP 5640 die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erhalten. Deshalb werden die Bremszangen ab 10/2014 das Typzeichen KBA 61358 tragen und sind somit legal im deutschen Straßenverkehr einsetzbar.
Fazit: Update in Bremswirkung und Optik für die bestehenden Scheibenbremsen
Baugruppen: | Bremsanlagen, Sättel & Zangen |
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.