Ersetzen Sie Ihren abgenutzten oder beschädigten Bremszug mit unserem hinteren Bremszug für Gilera Storm, Piaggio TPH, NRG, NRG MC2 und NTT. Dieser hochwertige Bremsbowdenzug ist speziell als direkter Ersatz für diese Modelle konzipiert und bietet eine zuverlässige und sichere Bremsleistung.
Ob durch alltäglichen Verschleiß oder Beschädigung, ein defekter Bremszug kann die Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Unser Ersatz-Bremszug stellt sicher, dass Ihre Bremsen reibungslos und effektiv funktionieren, damit Sie sicher unterwegs sein können.
Die robuste Konstruktion garantiert Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit unter verschiedenen Bedingungen. Die Installation ist unkompliziert und erfordert keine speziellen Anpassungen, sodass Sie schnell und einfach wieder auf die Straße können.
Technische Details:- Kompatibilität: Gilera Storm, Piaggio TPH, NRG, NRG MC2, NTT- Einsatz: Ersatz für hinteren Bremszug- Material: Hochwertige, langlebige Materialien- Einfache Installation: Direkter Ersatz- Lieferumfang: 1x hinterer BremszugBaugruppen: | Bremszüge, Bremsleitungen, Bremsschläuche |
GILERA: | Storm 50 C29 2T AC 07-09, Storm 50 TEC2T 2T AC 94-96, Typhoon 50 TEC2T 2T AC 93-97, Typhoon 125 M02 2T AC 95-97, Typhoon X 50 TEC2T 2T AC 98-00, Typhoon X 125 M02 2T AC 98-00 |
PIAGGIO: | NRG 50 2T LC, NRG 50 DT SAL1T 2T LC 94-96, NTT 50 SAL1T 2T LC 95-96, Storm 50 TEC1T 2T AC 94-96, TPH 50 2T AC 99-05, TPH 50 TEC1T 2T AC 93-97, TPH 80 TE81T 2T AC 94-98, TPH 125 2T AC, TPH 150 2T AC, TPH-X 50 TEC2T 2T AC 99-03, TPH-X 50 ZAPC190 2T AC 00-07 |
70
GILERA: | Storm 50 C29 2T AC 07-09 Storm 50 TEC2T 2T AC 94-96 Typhoon 50 TEC2T 2T AC 93-97 Typhoon 125 M02 2T AC 95-97 Typhoon X 50 TEC2T 2T AC 98-00 Typhoon X 125 M02 2T AC 98-00 |
PIAGGIO: | NRG 50 2T LC NRG 50 DT SAL1T 2T LC 94-96 NTT 50 SAL1T 2T LC 95-96 Storm 50 TEC1T 2T AC 94-96 TPH 50 2T AC 99-05 TPH 50 TEC1T 2T AC 93-97 TPH 80 TE81T 2T AC 94-98 TPH 125 2T AC TPH 150 2T AC TPH-X 50 TEC2T 2T AC 99-03 TPH-X 50 ZAPC190 2T AC 00-07 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.