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CDI Zündeinheit SCORPEX mit Spule kompatibel für Aprilia SR 125 150, Piaggio TPH, SKR, Skipper

  • SC-7000769
SC-7000769
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SC-7000769
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CDI Zündeinheit SCORPEX mit Spule kompatibel für Aprilia SR 125 150, Piaggio TPH, SKR, Skipper

CDI-Zündspuleneinheit
Probleme mit der Zündanlage haben sehr oft mit Defekten der CDI oder der Zündspule zu tun. Bei Aprilia und Piaggio Rollern sind diese beiden Bauteile zu einer Einheit zusammengefasst. Da hilft nur der komplette Austausch.

Passend für folgende Motorroller:

APRILIA
SR 2T AC 1999-2001 125 ZD4PX

PIAGGIO
Skipper 2T AC 125 ZAPM 12000 00001001
Skipper 2T AC 150 ZAPM 13000 00001001
SKR 2T AC 125 CSM1T 0001001
SKR 2T AC 150 CVM1T 0001001
TPH 2T AC 125 ZAPM 02000 00001001
TPH X 2T AC 125 ZAPM 02000 00001001
TPH XR 2T AC 125 ZAPM 02000 00001001

2920345 / 292034 / AP8124685

APRILIA: SR 125 Piaggio 2T AC 99-, SR 150 Piaggio 2T AC 99-
Baugruppen: CDI / Zündeinheiten
PIAGGIO: Skipper 125 2T AC -97, Skipper 125 LX 2T AC 98-, Skipper 150 2T AC -97, Skipper 150 LXT 2T AC 98-, SKR 125 2T AC, SKR 150 2T AC, TPH 125 2T AC, TPH 150 2T AC
Weiterführende Links zu "CDI Zündeinheit SCORPEX mit Spule kompatibel für Aprilia SR 125 150, Piaggio TPH, SKR, Skipper"
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APRILIA: SR 125 Piaggio 2T AC 99-
SR 150 Piaggio 2T AC 99-
PIAGGIO: Skipper 125 2T AC -97
Skipper 125 LX 2T AC 98-
Skipper 150 2T AC -97
Skipper 150 LXT 2T AC 98-
SKR 125 2T AC
SKR 150 2T AC
TPH 125 2T AC
TPH 150 2T AC
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hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

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