CDI / Zündeinheit ohne Drehzahlbegrenzung von STREETLIGHTS für viele verschiedene Piaggio Modelle mit 125ccm 4-Takt Motor und ohne Wegfahrsperre. Es handelt sich um eine spezielle CDI mit einer überarbeiteten und leistungsoptimierten Zündkurve. Optimal für weitere Tuning-Maßnahmen wie z.B. die Verwendung von Big Bore Kits. Die STREETLIGHTS CDI kann jedoch auch auf originalen Motoren als Ersatz für die originale CDI verwendet werden. Der Austausch der CDI ist in kürzester Zeit erledigt und kann auch von ungeübten Schraubern umgesetzt werden.
Technische Daten:
- Version: ungedrosselt
- Lieferumfang: 1x CDI / Zündeinheit
- OEM Herstellerreferenznummer: 294150, 294071
Hinweis:
Bei älteren Vespa ET4 125ccm Modellen wurden serienmäßig eine Wegfahrsperre verbaut. Die dafür benötigte Zündeinheit wird seitens Piaggio leider nicht mehr hergestellt. Um Ihr Fahrzeug bei defekter CDI dennoch verwenden zu können, kann alternativ die CDI der alten Piaggio Sfera 125ccm Modelle verbaut werden und mithilfe der Anleitung angeschlossen werden.
Anleitung zur Umgehung der Wegfahrsperre bei der Vespa ET4 125ccm 1. Generation
Um die Wegfahrsperre zu umgehen wird die Sfera 125 4T CDI benötigt (Artikelnummer bei uns: 2954216).
Den Stecker der Wegfahrsperre einfach isolieren und blind legen. Alternativ können Sie auch die lilafarbene Leitung aus dem Stecker der Wegfahrsperren auf den Anschluss der Zündspule der neuen CDI legen. Sie müssten dann keine separate Leitung zur Zündspule legen. Auf unserem dritten Produktfoto ist dies auch noch einmal dargestellt.
APRILIA: | Mojito 125 4T AC 99-01 |
Baugruppen: | CDI / Zündeinheiten |
PIAGGIO: | Liberty 125 ZAPM110 4T AC 98-00, Liberty 125 ZAPM220 4T AC 01-02, Sfera 125 4T AC 95-97 |
VESPA: | ET4 125 M04 4T AC 96-99 |
APRILIA: | Mojito 125 4T AC 99-01 |
PIAGGIO: | Liberty 125 ZAPM110 4T AC 98-00 Liberty 125 ZAPM220 4T AC 01-02 Sfera 125 4T AC 95-97 |
VESPA: | ET4 125 M04 4T AC 96-99 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.