Für Vergaser, die auf Ziehchoke umgerüstet wurden, bietet POLINI eine optimale Lösung: Einen Chokeknopf für Ziehchoke Systeme inkl. Befestigung und Feder, 65cm Seilzug mit Lötnippel und Seilzughülle sowie passendem Schraubnippel. Durch den mitgelieferten 65cm Seilzug lässt sich das Chokesystem entweder am Rahmen oder unter der Verkleidung griffbereit montieren.Für die Vespa PX/T5 sowie VNB- T4, die auf einen Trommel- oder Flachschiebervergaser umgerüstet wurde, kann man sich zusätzlich für einen Chokehebel aus dem Zubehör entscheiden. Je nach Ausführung werden diese CNC gefräst, aus poliertem Aluminium oder Plastik geliefert. Der Chokezug wird dazu mit einem kleinem Nippel im Vergaser befestigen, durch die Chokehülle in den Chokehebel gezogen und dort (je nach Ausführung mit Lötnippel oder Madenschraube) befestigt.
Fazit: Die perfekte Basis zur Umrüstung auf Ziehchoke.
Baugruppen: | Vergaserzubehör |
LML: | DLX Deluxe 125 2T AC |
VESPA: | 125 Super VNC1T 2T AC 65-69, 125 T2 VNB1-6 2T AC 59-65, 125 TS VNL3T 2T AC 75-78, 150 VBA1T 2T AC 58-60, 150 VBB1-2 2T AC 60-67, GL 125 VLA1T 2T AC 62-64, GTR 125 VNL2T 2T AC 68-78, P 80 / P 80 E V8A1T 2T AC 80-84, P 80 X/PX 80 E V8X1T 2T AC 81-83, P 125 X VNX1T/VNX2T 2T AC 77-83, PX 125 E Lusso MY M093/M74 2T AC 98-14, PX 150 E Lusso MY M094/M74 2T AC 98-12, PX 200 E Lusso/GS/MY VSX1T 2T AC 84-01, Rally 180 VSD1T 2T AC 68-73, S 125 M44 4T AC 07-08, Sprint 150 VBL1T 2T AC 65-74, Sprint Veloce 150 VLB1T 2T AC 69-79, Super 150 VBC1T 2T AC 65-79, T5/T5 Classic Elestart 125 VNX5T 2T AC 85-95 |
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LML: | DLX Deluxe 125 2T AC |
VESPA: | 125 Super VNC1T 2T AC 65-69 125 T2 VNB1-6 2T AC 59-65 125 TS VNL3T 2T AC 75-78 150 VBA1T 2T AC 58-60 150 VBB1-2 2T AC 60-67 GL 125 VLA1T 2T AC 62-64 GTR 125 VNL2T 2T AC 68-78 P 80 / P 80 E V8A1T 2T AC 80-84 P 80 X/PX 80 E V8X1T 2T AC 81-83 P 125 X VNX1T/VNX2T 2T AC 77-83 PX 125 E Lusso MY M093/M74 2T AC 98-14 PX 150 E Lusso MY M094/M74 2T AC 98-12 PX 200 E Lusso/GS/MY VSX1T 2T AC 84-01 Rally 180 VSD1T 2T AC 68-73 S 125 M44 4T AC 07-08 Sprint 150 VBL1T 2T AC 65-74 Sprint Veloce 150 VLB1T 2T AC 69-79 Super 150 VBC1T 2T AC 65-79 T5/T5 Classic Elestart 125 VNX5T 2T AC 85-95 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.