BGM PRO Silikon Motordichtsatz für Vespa Largeframe 2-Kanal Motoren 1959-1969
Sprint150 (VLB1T), GT125 (VNL2T), GL150 (VLA1T), Super125/150 (VNC1T/VBC1T), VNB, VBA, VBB
Der BGM PRO Silikon Motordichtsatz ist spezifisch passend für Motoren der sogenannten Largeframemodelle zwischen Baujahr 1959-1969.
Erkennbar sind diese Fahrzeuge an der abnehmbaren Seitenhaube (mit Dichtgummi) auf der Motorseite sowie einem Vergaser der in einer geschlossenen Box direkt auf dem Motorgehäuse sitzt (nicht auf dem Zylinder). Diese Motoren verfügen, gegenüber den späteren Versionen mit drei Überstromkanälen im Zylinder/Motorgehäuse, noch über ein leicht anderes Lochbild für die Verschraubung der Gehäusehälften. Der BGM PRO Dichtsatz ist exakt für diese alten Gehäuseformen hergestellt. Ebenfalls liegen dem Dichtsatz spezifische Dichtungen für die Schwimmerkammerdeckel der original auf diesen Modellen verbauten Vergaser (SI20/15, SI20/17) anbei.
BGM PRO Silikon Dichtsätze bestehen aus einem 0,5mm starken, hochwertigen beschichtetem Dichtungspapier (wie Piaggio "grün" original). Zusätzlich verfügen die stets mit Öl in Kontakt stehenden Dichtungen über eine bereits fertig applizierte Schicht Silikondichtmasse. Diese sorgt für eine erhöhte Flächenpressung der Dichtung. Zusätzlich versiegelt die Dichtung durch das Silikon auch den kalten Motor deutlich besser durch die dauerhaft flexible Dichtungsmasse. So bleibt der Motor stets dicht und das Öl dort wo es hingehört und nützt.
100% Made in Italy
(US27619)
Baugruppen: | Motordichtungssätze |
VESPA: | 150 Sprint VLB2T (71-), 125 Super VNC1T 2T AC 65-69, 125 T1 VNA1-2 2T AC 57-59, 125 T2 VNB1-6 2T AC 59-65, 125 VN1-2T 2T AC 54-57, 150 T4 VGLA-B 2T AC 59-65, 150 VBA1T 2T AC 58-60, 150 VBB1-2 2T AC 60-67, GL 125 VLA1T 2T AC 62-64, Super 150 VBC1T 2T AC 65-79 |
40
VESPA: | 150 Sprint VLB2T (71-) 125 Super VNC1T 2T AC 65-69 125 T1 VNA1-2 2T AC 57-59 125 T2 VNB1-6 2T AC 59-65 125 VN1-2T 2T AC 54-57 150 T4 VGLA-B 2T AC 59-65 150 VBA1T 2T AC 58-60 150 VBB1-2 2T AC 60-67 GL 125 VLA1T 2T AC 62-64 Super 150 VBC1T 2T AC 65-79 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.