Downhill Lenkeraufnahme TNT schwarz matt passend für Yamaha Booster und MBK Stunt Rollermodelle. Eine Downhill Lenkeraufnahme ermöglicht das Montieren eines Downhill Lenkers, M-Lenker und weitere Ausführung an Ihrem Roller. Dadurch kann man seinem Fahrzeug einen individuellen Look verpassen. Eine andere Lenkeraufnahme kann zudem das Fahrverhalten und das Einlenken des Rollers erheblich verbessern, da man den Lenker auf seine eigenen Bedürfnisse anpassen kann. Ein Muss für jeden, der etwas besonders an seinem Roller verbauen möchte. Des Weiteren kann durch den Downhillenker ein universaler digitaler Tacho verbaut werden, welcher nicht nur deutlich genauer als die analogen Tachos ist, sondern auch eine deutlich modernere Optik dem Fahrzeug verleiht.
Technische Daten:
- Material: Aluminium
- Farbe: schwarz matt
- Maße Klemmung Lenker: 22mm
- Höhe Aufnahme: 153mm
- Lieferumfang: 1x Lenkeraufnahme
Hinweis: Beim Verbauen einer Lenkeraufnahme für einen Downhillenker, entfallen jegliche Bauteile wie Tacho, Blinker oder auch Licht, welche am originalen Lenker vorhanden sind! Diese müssen natürlich ersetzt werden durch passenden Bauteile für den Downhillenker!
Baugruppen: | Lenkerklemmen & Aufnahmen |
MBK: | Booster 50 12 Inch 2T AC -04, Booster 50 2T AC, Booster 50 Naked 12 Inch 2T AC -04, Booster 50 NG 2T AC 99-, Booster 50 NG 2T AC 0-99, Booster Naked 50 2T AC, Booster Rocket 50 2T AC, Booster Spirit 50 2T AC, Booster Track 50 2T AC, Stunt 50 2T AC 04-, Stunt 50 2T AC 0-04, Stunt 50 Naked 2T AC |
YAMAHA: | BWs 50 12 Inch 2T AC 04-, BWs 50 2T AC, BWs 50 NG 2T AC 99-, BWs 50 NG 2T AC 0-99, BWs Bump 50 2T AC, BWs Spy 50 2T AC, Slider 50 SA09 2T AC 0-04, Slider 50 SA09 2T AC 04- |
MBK: | Booster 50 12 Inch 2T AC -04 Booster 50 2T AC Booster 50 Naked 12 Inch 2T AC -04 Booster 50 NG 2T AC 99- Booster 50 NG 2T AC 0-99 Booster Naked 50 2T AC Booster Rocket 50 2T AC Booster Spirit 50 2T AC Booster Track 50 2T AC Stunt 50 2T AC 04- Stunt 50 2T AC 0-04 Stunt 50 Naked 2T AC |
YAMAHA: | BWs 50 12 Inch 2T AC 04- BWs 50 2T AC BWs 50 NG 2T AC 99- BWs 50 NG 2T AC 0-99 BWs Bump 50 2T AC BWs Spy 50 2T AC Slider 50 SA09 2T AC 0-04 Slider 50 SA09 2T AC 04- |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.