Originale DELLORTO ECU 18-polig, passend für 50ccm Roller mit 45 km/h Zulassung und EURO4 4-Takt-Motor mit Einspritzanlage, wie zum Beispiel: ZN50QT-E, ZN50QT-56, ZN50QT-K, ZN50QT-A, ZN50QT-H, ZN50QT-27, ZN50QT-G, ZN50QT-E2, ZN50QT-E5, YY50QT-21, YY50QT-F, ZN50QT-F7, ZN50QT-E25, ZN50QT-11 und viele weitere Modelle. 100% passgenau, da es sich hierbei um ein original DELLORTO Produkt handelt. Eine defekte ECU führt zum Totalausfall des Fahrzeugs, da hier drüber die komplette Einspritzung und so weiter geregelt wird. Bei einem Defekt hilft nur noch der Austausch. Ob diese ECU bei Ihrem Fahrzeug passend ist, können Sie ganz einfach herausfinden. Da alle der aufgelisteten Fahrzeuge aus derselben Fabrik kommen, auch wenn unterschiedliche Hersteller darauf stehen, können Sie das ganz einfach überprüfen. Es befindet sich ein Typenschild, meist leicht versteckt unter der Seitenverkleidung, dort sollten Sie die Bezeichnung "AIZHOU ZHONGNENG MOTORCYCLE., LTD" finden, dann sollte diese ECU auch bei Ihnen passend sein.
Technische Daten:
- Version: 45 km/h
- Anzahl Pole im Stecker: 18
- Hersteller: DELLORTO
- Lieferumfang: 1x ECU DELLORTO 45 km/h
Hinweis:
Es gibt je nach Modell und Baujahr unterschiedliche ECU, kontrollieren Sie daher bitte vorab, ob Sie eine 18-polige ECU ab Werk verbaut haben.
AGM Motors: | GMX450 4T AC, GMX450 Sport 4T AC, GMX550 4T AC |
Baugruppen: | CDI / Zündeinheiten |
RIVERO: | Toscana 50 4T AC |
ZNEN: | Snail 50 ZN50QT-A, Goldfish 50 ZN50QT-11A 4T AC, Ves 50 ZN50QT-27 4T AC, ZN50QT-A 4T AC, ZN50QT-E 4T AC, ZN50QT-H 4T AC |
AGM Motors: | GMX450 4T AC GMX450 Sport 4T AC GMX550 4T AC |
RIVERO: | Toscana 50 4T AC |
ZNEN: | Snail 50 ZN50QT-A Goldfish 50 ZN50QT-11A 4T AC Ves 50 ZN50QT-27 4T AC ZN50QT-A 4T AC ZN50QT-E 4T AC ZN50QT-H 4T AC |
AGM Motor: | GMX 450 DeLuxe 50 S 2013GMX 450 One Eco 50 RS 2011GMX 450 One Eco 50 RS 2013GMX 450 DeLuxe 50 S 2012GMX 450 One Eco 50 RS 2012GMX 450 DeLuxe 50 S 2011 |
Rivero: | Toscana -- 50 i.e 2017 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.