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Einlasssystem POLINI 18mm für Piaggio Ape 50

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POLINI
Das italienische Traditionsunternehmen POLINI MOTORI entwickelt seit den 50er Jahren Tuningteile für motorisierte Zweiräder. Das Familienunternehmen wurde in der Nachkriegszeit gegründet und befasste sich in den ersten Jahren mit dem Bau von Fahrrädern. Nach einigen Jahren, mit der Erscheinung von Vespa und Lambretta fanden die 3 Söhne und ihr Vater Ihre Passion zum Rennsport und zur Entwicklung hochwertiger Tuningteile für Roller und Mopeds. Heute gehört Polini zu den größten, bekanntesten und beliebtesten Marken im Bereich Rollertuning.
Einlasssystem in gewohnt hoher Polini-Qualität. Geeignet für Piaggio Ape 50 mit Ø16-18mm Vergaser.mehr
Einlasssystem POLINI 18mm für Piaggio Ape 50
Einlasssystem in gewohnt hoher Polini-Qualität. Geeignet für Piaggio Ape 50 mit Ø16-18mm Vergaser.
Baugruppen: Ansaugstutzen & Einlasssysteme
PIAGGIO: Ape 50 71-80 TL2T, Ape 50 85-90 TL4T, Ape 50 69-71 TL1T, Ape 50 84-85 TL3T5 Elestart, APE 50 FL/FL2 50 TL6T 2T AC 89-95, APE 50 FL3 50 TL5T 2T AC 96-99, APE 50 Mix 50 C80 2T AC 98-16, APE 50 TL12T 2T AC 69-80
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PIAGGIO: Ape 50 71-80 TL2T
Ape 50 85-90 TL4T
Ape 50 69-71 TL1T
Ape 50 84-85 TL3T5 Elestart
APE 50 FL/FL2 50 TL6T 2T AC 89-95
APE 50 FL3 50 TL5T 2T AC 96-99
APE 50 Mix 50 C80 2T AC 98-16
APE 50 TL12T 2T AC 69-80
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hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

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