Ersatz Powerwalze für die Auslasssteuerung, passend für den 125ccm Athena Zylinder. Passt ausschließlich auf die von Athena hergestellten Zylindern (Athena Schriftzug auf dem Zylinder), die Powerwalze passt NICHT bei dem 3MB00, 3BN00 oder 4FU00 Zylinder.
Technische Daten:
- Material: Metall
- Länge: 124,5mm
- Gewinde oben: 5mm
- Lieferumfang: 1x Powerwalze
ROYAL ENFIELD: | ZX 125 II 4T AC 14-17 |
Baugruppen: | Zylinderzubehör |
DERBI: | GPR 125 Nude GS1A1B 2T LC 05-07, GPR 125 Racing GS1A1A 2T LC 05-09, GPR 125 Racing RG1A1A 4T LC 09-16 |
KTM: | LC2 125 2T LC 96-00 |
POLARIS: | QM125GY-2B(ASD) 125 Liger Supermoto DD 4T AC 08-16 |
SACHS: | XTC 125 4T AC 02-07, XTC 125 Racing 2T LC 98-02, ZX 125 4T AC 10, ZZ 125 660 2T LC 98-01, ZX 125 660 2T LC 97-02, ZZ 125 4T AC 10 |
YAMAHA: | DT 125 AT2 2T AC 74-75, DT 125 E 1G0 2T AC 76-79, DT 125 RE DE061 2T LC 04-06, DT 125 RE MX Everts DE061 2T LC 05-06, DT 125 10V 2T LC 82-84, DT 125 R 4BL 2T LC 91-96, DT 125 RN 4BL 2T LC 97-98, DT 125 X DE062 2T LC 05-06, DT 125 RH 4BL 2T LC 97-98, DT 125 RN DE032 2T LC 99-03, DT 125 RH DE031 2T LC 99-03 |
ROYAL ENFIELD: | ZX 125 II 4T AC 14-17 |
DERBI: | GPR 125 Nude GS1A1B 2T LC 05-07 GPR 125 Racing GS1A1A 2T LC 05-09 GPR 125 Racing RG1A1A 4T LC 09-16 |
KTM: | LC2 125 2T LC 96-00 |
POLARIS: | QM125GY-2B(ASD) 125 Liger Supermoto DD 4T AC 08-16 |
SACHS: | XTC 125 4T AC 02-07 XTC 125 Racing 2T LC 98-02 ZX 125 4T AC 10 ZZ 125 660 2T LC 98-01 ZX 125 660 2T LC 97-02 ZZ 125 4T AC 10 |
YAMAHA: | DT 125 AT2 2T AC 74-75 DT 125 E 1G0 2T AC 76-79 DT 125 RE DE061 2T LC 04-06 DT 125 RE MX Everts DE061 2T LC 05-06 DT 125 10V 2T LC 82-84 DT 125 R 4BL 2T LC 91-96 DT 125 RN 4BL 2T LC 97-98 DT 125 X DE062 2T LC 05-06 DT 125 RH 4BL 2T LC 97-98 DT 125 RN DE032 2T LC 99-03 DT 125 RH DE031 2T LC 99-03 |
KTM: | LC2 -- 125 -- 2000LC2 -- 125 Euro 1997LC2 -- 125 Euro 1996LC2 -- 125 Euro 1999 |
Sachs: | ZZ -- 125 II 2013ZX -- 125 II 2013ZX -- 125 Enduro 2012ZX -- 125 Enduro 2013ZX -- 125 Enduro 2011 |
Yamaha: | DT -- 125 RE 2007DT -- 125 LC 1986DT -- 125 LC 1987DT -- 125 MX 1980DT -- 125 LC 1985DT -- 125 R 1989DT -- 125 R 1988DT -- 125 LC 1988DT -- 125 MX 1981DT -- 125 R 1990 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.