H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H317 | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
H412 | Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P280 | Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen. |
P305 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: |
P351 | Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. |
P501 | Inhalt/Behälter … zuführen. |
Presto BOB Haftstahl ist ein lösungsmittelfreies, 2-Komponenten Reparatur- und Klebesystem. Es füllt, klebt und dichtet unterschiedliche Werkstoffe wie z. B. Eisen und NE-Metalle.
Zum Füllen:
Zu verarbeiten wie Spachtelmasse, geeignet für alle Metalle, Gussteile, Holz, Eternit, Keramik und Beton.
Zum Kleben:
Verbindet gleiche und ungleiche Werkstoffe fest und dauerhaft miteinander, auch solche, die anders nicht oder nur schwer miteinander verschweißt oder verbunden werden können wie z. B. Stahl, Aluminium, Blei, Holz, Eisen, Eternit.
Zum Dichten:
Für schadhafte Leitungen, in Verbindung mit geeigneten Gewebestoffen zum Überspannen der Beschädigungen.
Inhalt: 125g
89g Haftstahl
36g Härter
Baugruppen: | Wartungsmittel |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Motorrad, Universal Mofa, Universal ATV, Universal Maxiscoot, Universal Automatik, Universal Vespa und Classic, Universal Sonstiges, Universal Schaltmoped |
40
UNIVERSAL: | Universal passend Universal Motorrad Universal Mofa Universal ATV Universal Maxiscoot Universal Automatik Universal Vespa und Classic Universal Sonstiges Universal Schaltmoped |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Europäischer Abfallkatalog
07 02 08 andere Reaktions- und Destillationsrückstände
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Europäischer Abfallkatalog
07 02 08 andere Reaktions- und Destillationsrückstände
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.