Reparieren Sie effizient die defekte Hauptständerhalterung Ihres Rollers mit dem Buzzetti Hauptständer-Reparaturkit. Dieses speziell entwickelte Set ist eine ideale Lösung für Rollermodelle mit Minarelli 2-Takt Motoren, deren Befestigungspunkte des Hauptständers am Motorgehäuse leicht brechen können.
Das Kit ist perfekt geeignet für Malaguti F12 und F15, MBK Ovetto und Neos sowie Yamaha Neos und Jog R Motorroller mit 50ccm. Es bietet eine kostengünstige Alternative zum sonst teuren Austausch des gesamten Motorgehäuses.
Im Set enthalten sind alle zur Montage benötigten Teile, einschließlich des Halters, um eine schnelle und unkomplizierte Reparatur zu ermöglichen. Das Produktbild gibt einen klaren Überblick über den Lieferumfang.
Vertrauen Sie auf die Qualität und Zuverlässigkeit von Buzzetti, um die Funktionalität und Sicherheit Ihres Rollers wiederherzustellen.
Produktdetails:
Passend für verschiedene Rollermodelle mit Minarelli 2-Takt MotorIdeal für Malaguti F12/F15, MBK Ovetto/Neos, Yamaha Neos/Jog REinfache Montage, inklusive aller notwendigen TeileEffektive Lösung für defekte HauptständerhalterungenQualität von BuzzettiBaugruppen: | Hauptständer |
MALAGUTI: | F12 Phantom 50 ZJM40/ZJM46 2T AC 94-06, F12 Phantom 50 ZJM41/ZJM47 2T LC 95-05, F12 R 50 ZJM83 2T AC 07-08, F12 R LC 50 ZJM82 2T LC 07-10, F15 Firefox 50 ZJM44 2T LC 98-09, F15 Firefox 50 ZJM73 2T AC 05-08 |
MBK: | Mach G 50 2T AC, Mach G 50 2T LC, Ovetto 50 2T AC -07, Ovetto 50 2T AC 08- |
YAMAHA: | Jog R 50 SA22 2T AC, Jog RR 50 SA22 2T LC, Neos 50 SA15/5AD 2T AC -07, Neos 50 SA15/5AD 2T AC 08- |
MALAGUTI: | F12 Phantom 50 ZJM40/ZJM46 2T AC 94-06 F12 Phantom 50 ZJM41/ZJM47 2T LC 95-05 F12 R 50 ZJM83 2T AC 07-08 F12 R LC 50 ZJM82 2T LC 07-10 F15 Firefox 50 ZJM44 2T LC 98-09 F15 Firefox 50 ZJM73 2T AC 05-08 |
MBK: | Mach G 50 2T AC Mach G 50 2T LC Ovetto 50 2T AC -07 Ovetto 50 2T AC 08- |
YAMAHA: | Jog R 50 SA22 2T AC Jog RR 50 SA22 2T LC Neos 50 SA15/5AD 2T AC -07 Neos 50 SA15/5AD 2T AC 08- |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.