Der BGM Pro Hupengleichrichter ist ein hochwertiges Ersatzteil für den nicht mehr produzierten Piaggio Hupengleichrichter der Vespa PK, PX sowie T5 und Cosa Modelle. Zusätzlich verfügt er über ein integriertes Blink-Relais für LED-Blinker und einen Ausgang für USB-Steckdosen.
Geregelter Gleichstrom-Ausgang für die Hupe (12V DC)
12V USB Ladeausgang mit bis zu 3A Ladeleistung
12V Blinkrelais für LED Blinker
Interne, temporäre Sicherheitsabschaltung, wenn an einem Ausgang mehr als 2A abgefordert werden
Jeder Gleichrichter wird einzeln geprüft und wird mit Testprotokoll ausgeliefert
ausschließlich für 12Volt Wechselstrom (AC) Bordspannung
Designed and MADE in Germany
Neben der Funktion als Ersatzteil ermöglicht der BGM Pro Hupengleichrichter den Einsatz einer Hupe statt einer (nicht mehr zulassungsfähigen Schnarre = Wechselstromhupe) an Deinem Oldie.
Während der Fahrt bietet er die Möglichkeit dein Navigationssystem oder Handy höchst effektiv zu laden. LED Blinker können direkt an den Gleichrichter angeschlossen werden, ein herkömmliches Blinkrelais wird nicht mehr benötigt. Somit ist er eine perfekte Ergänzung für den bgm PRO Conversion Kabelbaum (zur Umrüstung auf 12V und elektronische Zündung für Vespa V50, PV, Sprint, Rally, VBB, etc.)
Verfügbar in drei Ausführungen:
BGM6710KT1 - mit Adapterkabelsatz zur freien Integration in einen vorhanden Kabelbaum inkl. wasserdichtem Anschlußsteckerset
BGM6710KT2 - mit Anschlußstecker für eine individuelle Verkabelung mit Direktanschluß an den Gleichrichter
BGM6710 - Version ohne Anschlußstecker (als Ersatz für BGM6710KT1/KT2 oder wenn bereits ein Stecker vorhanden ist))
Eine ausführliche technische Beschreibung findest Du unter dem Reiter „Downloads“.
HINWEIS: Der Gleichrichter ist NICHT dazu geeignet eine 12V Batterie zu laden
Baugruppen: | Spannungsregler & Gleichrichter |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Vespa und Classic |
3
UNIVERSAL: | Universal passend Universal Vespa und Classic |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.