Kabelast BGM PRO zur Montage des Spannungsregler direkt am Motorblock - Umrüstung auf elektronische Zündung Vespa Smallframe / Largeframe
WOFÜR BGM6690V50
Mit diesem Kabelast kann der Spannungsregler, ohne Rücksicht auf den Anschluß am Conversionkabelbaum (Artikelnr.: 9077011), freier positioniert werden.
Vespa Smallframe
Bei den Vespa Smallframemodelle (V50, 50N, Special, PV etc.) wird er idealerweise direkt mit am Halteblech für die CDI am Motor (Artikelnr.: 7673497) verschraubt. So wird kein Befestigungsplatz am Rahmen benötigt und der Regler wird von allen Seiten luftgekühlt. Für eine optimalen Schutz vor Spritzwasser/Feuchtigkeit der Anschlüsse empfehlen wir die spezielle Gummikappe (Artikelnr. 3330567).
Vespa Largeframe
Bei den Largeframemodelle wäre eine zusätzliche mögliche Einbauposition direkt am Rahmen unter der Seitenhaube in nähe der CDI, so wie es Vespa z.B. bei den Rally 200 Modellen mit Femsatronic Zündung ab Werk gemacht hat.
Anschluß
Der Kabelast hat einen vorkonfektionierten Stecker für den Spannungsregler BGM6690, so wie er unseren Zündungskits beiliegt. Die andere Seite des Kabelastes verfügt über Ringösen die im Kabelkästchen angeschlossen werden.
Schwarzes Kabel = Masse
Blaues Kabel (1) = Spannungsregler Eingang (ungeregelter Strom von Lichtmaschine, blaues Kabel)
Blaues Kabel (2) = Spannungsregler Ausgang (geregelter Strom für (Conversion-)Fahrzeugkabelbaum, blaues Kabel)
(die Anschlußbelegung der blauen Kabel ist austauschbar)
HINWEIS
Bei Verwendung unseres Conversionkabelbaumes (Artikelnr.: 9077011 u.ä.) und des Kabelastes (BGM6690V50) werden die Kabel am, ursprünglich dafür gedachten, Anschluss des Spannungsregler am Conversionkabelbaum kurzgeschlossen (blauer und oranger Kabelschuh, 6,3mm).
Soll ein Blinkrelais verwendet werden kann dieses dort nach wie vor mit angeschlossen werden (siehe Einbauanleitung Conversionkabelbaum).
Baugruppen: | Kabel, Kabelbäume Zubehör |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Vespa und Classic |
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UNIVERSAL: | Universal passend Universal Vespa und Classic |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.