H222 | Extrem entzündbares Aerosol. |
H229 | Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. |
H304 | Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. |
H336 | Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P210 | Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. |
P211 | Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. |
P251 | Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. |
P261 | Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. |
P271 | Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. |
P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
P301 | BEI VERSCHLUCKEN: |
P310 | Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. |
P331 | KEIN Erbrechen herbeiführen. |
P410 | Vor Sonnenbestrahlung schützen. |
P412 | Nicht Temperaturen über 50 °C/ 122 °F aussetzen. |
P501 | Inhalt/Behälter … zuführen. |
Hochwertiges Kettenfett Chain Lube Offroad vom Markenhersteller MOTUL.
Speziell für die Kettenschmierung unter extremen Beanspruchungen von Geländemotorrädern und Quads konzipiert.
Ideal für Ketten mit oder Ringabdichtung geeignet und überzeugt durch ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Des Weiteren gewährleistet dieses eine geringere Reibung der Kettengliedern und verhindert Sand-, Schlamm- und Erdablagerungen.
Inhalt: 400ml
MOTO GUZZI: | Le Mans 1000 III 4T AC 79-84, Le Mans 1000 4T AC 79-84, California 1000 I 4T LC 81 |
Baugruppen: | Pflegemittel |
CAGIVA: | Stella 125 |
KAWASAKI: | KLX 125 A 4T AC 03-07, KLX 125 - B 4T LC 03-06, KX 65 (KX65A) 2T LC 00- |
KTM: | SuperMoto 690 LC4 4T LC 03-07 |
POCKETBIKES: | Pocketbike 49ccm 2T AC |
RIEJU: | MX 50 2000 |
SUZUKI: | DR-Z 800 88-90, RM 65 2T LC 03-05, DR-Z 800 91, RM 85 RD16C 2T LC 03-16, TS 100 2T AC |
TRIUMPH: | Bonneville 750 4T AC 84 |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Motorrad, Universal Mofa, Universal ATV, Universal Schaltmoped |
YAMAHA: | MT-07 689ccm RM33 / RM34 4T LC 21-, XT 660 X DM014 05-06, YFM 700 FWAD Grizzly EPS AM3/AM4 12-13, XT 600 Z Tenere 34L 83-84, XT 600 Z Tenere 55W 1985 |
MOTO GUZZI: | Le Mans 1000 III 4T AC 79-84 Le Mans 1000 4T AC 79-84 California 1000 I 4T LC 81 |
CAGIVA: | Stella 125 |
KAWASAKI: | KLX 125 A 4T AC 03-07 KLX 125 - B 4T LC 03-06 KX 65 (KX65A) 2T LC 00- |
KTM: | SuperMoto 690 LC4 4T LC 03-07 |
POCKETBIKES: | Pocketbike 49ccm 2T AC |
RIEJU: | MX 50 2000 |
SUZUKI: | DR-Z 800 88-90 RM 65 2T LC 03-05 DR-Z 800 91 RM 85 RD16C 2T LC 03-16 TS 100 2T AC |
TRIUMPH: | Bonneville 750 4T AC 84 |
UNIVERSAL: | Universal passend Universal Motorrad Universal Mofa Universal ATV Universal Schaltmoped |
YAMAHA: | MT-07 689ccm RM33 / RM34 4T LC 21- XT 660 X DM014 05-06 YFM 700 FWAD Grizzly EPS AM3/AM4 12-13 XT 600 Z Tenere 34L 83-84 XT 600 Z Tenere 55W 1985 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Abfälle des Gemischs und/oder ihr Behältniss sind entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zu entsorgen.
Auch nach der Verwendung nicht durchbohren oder verbrennen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten.
Abfälle :
Die Abfallentsorgung muss ohne Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Luft, Böden, Fauna und Flora erfolgen.
Entsorgung oder Verwertung gemäß gültiger Gesetzgebung vorzugsweise durch einen zugelassenen Abfallsammler oder einen Entsorgungsfachbetrieb.
Boden oder Grundwasser nicht verseuchen, Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
Verschmutzte Verpackungen:
Behälter nur restentleert entsorgen. Etikett(en) auf dem Behälter nicht entfernen.
Rückgabe an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
Abfallcodes (Entscheidung 2001/573/EG, Richtlinie 2006/12/EWG, Richtlinie 94/31/EWG über gefährliche Abfälle) :
14 06 03 andere Lösemittel und Lösemittelgemische
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Abfälle des Gemischs und/oder ihr Behältniss sind entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zu entsorgen.
Auch nach der Verwendung nicht durchbohren oder verbrennen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten.
Abfälle :
Die Abfallentsorgung muss ohne Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Luft, Böden, Fauna und Flora erfolgen.
Entsorgung oder Verwertung gemäß gültiger Gesetzgebung vorzugsweise durch einen zugelassenen Abfallsammler oder einen Entsorgungsfachbetrieb.
Boden oder Grundwasser nicht verseuchen, Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
Verschmutzte Verpackungen:
Behälter nur restentleert entsorgen. Etikett(en) auf dem Behälter nicht entfernen.
Rückgabe an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
Abfallcodes (Entscheidung 2001/573/EG, Richtlinie 2006/12/EWG, Richtlinie 94/31/EWG über gefährliche Abfälle) :
14 06 03 andere Lösemittel und Lösemittelgemische