Die tägliche Arbeit in Werkstätten und bei Hobbybastlern fordert oft den Umgang mit kleinformatigen, jedoch hartnäckigen Bauteilen wie Federn. Der effiziente Federhakenspanner bietet hier eine langlebige und einfache Lösung. Entwickelt, um das Einhängen von Ösen in Federn zu erleichtern, eliminiert dieses Werkzeug die Notwendigkeit des hantierens mit unhandlichen Zangen oder Schraubendrehern und schützt Sie vor Verletzungen.
Dieses Universalwerkzeug eignet sich für eine Vielzahl von Anwendungen: Von der Befestigung von Auspufffedern bis hin zum Einsatz an Haupt- und Seitenständern, Kupplungsfedern und vielen anderen Bereichen, bei denen Federn eingehängt werden müssen. Es ist somit ein unverzichtbares Element für jede professionelle oder Heimwerkstatt. Durch seine benutzerfreundliche Konstruktion ist der Einsatz ohne großen Kraftaufwand möglich, was die Arbeit nicht nur sicherer, sondern auch effizienter macht
Das Werkzeug zeichnet sich durch eine solide Fertigung aus Stahl mit einem Kunststoffüberzug am Griff aus, um Komfort und Grip bei der Verwendung zu gewährleisten. Mit einer Gesamtlänge von 155mm und einer Breite des Griffstücks von 80mm ist es kompakt und handlich. Der Haken selbst hat eine Biegung sowie eine Neigung von jeweils 10mm, ideal für unterschiedlichste Federtypen. Mit einem Gewicht von circa 50 Gramm ist das Werkzeug leicht und ermöglicht ein ermüdungsfreies Arbeiten.
Technische Daten:
Gesamtlänge: 155mm
Breite Griffstück: 80mm
Haken Biegung: 10mm
Haken Neigung: 10mm
Gewicht: ca. 50 Gramm
Material: Stahl mit Kunststoffüberzug am Griff
Baugruppen: | Kupplungswerkzeuge |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Motorrad, Universal Mofa, Universal ATV, Universal Maxiscoot, Universal Automatik, Universal Vespa und Classic, Universal Sonstiges, Universal Schaltmoped |
UNIVERSAL: | Universal passend Universal Motorrad Universal Mofa Universal ATV Universal Maxiscoot Universal Automatik Universal Vespa und Classic Universal Sonstiges Universal Schaltmoped |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.