Die Herstellung erfüllt den hohen Niveaustandard für die Getriebefertigung von Honda. Jedes einzelne Teil erhält ein Prüfprotokoll. BGM verfügt somit über eine dauerhaft durchgehende Qualitätssicherung.
Charakteristisches Merkmal der BGM Ritzel ist ihre schwarze Farbgebung sowie die praktische Beschriftung mit Angabe der Anzahl an Zähnen die das Ritzel selbst hat und für welches Primärrad es geeignet ist.
Längere Übersetzung ohne den Motor zu zerlegen?
Besonders interessant ist das Ritzel mit 23 Zähnen. Dieses gab es ab Werk nie original.
Es ist gedacht um die Untersetzung der 80-150ccm größtmöglich zu verlängern. So kann eine 23/67 oder 23/68 Übersetzung verwendet werden, ohne das dafür der Motor geöffnet werden müsste. Ideal für alle Fahrer von hubraumstarken Zylinder auf z.B. originalen PX125 oder Sprint 150 MotorenEs passt sogar in die Vespa Cosa Modelle, da hier ausnahmslos eine (zu kurze) Untersetzung von 21/68 ab Werk verbaut wurde.
So kann jeder PX125 Fahrer der einen 177cc Zylinder fahren möchte, durch bloßen Kupplungstausch eine passend lange Übersetzung verbauen. Die Untersetzung verlängert sich dadurch um satte 15% was in etwa auch der gleichen Steigerung der Endgeschwindigkeit in km/h entspricht.
BGM Kupplungsritzel sind die perfekte Ergänzung zur unzerstörbaren BGM Superstrong Kupplung.
Alle BGM Superstrong Kupplungen mit 20, 21 22 und 23 Zähnen sind ab Werk mit diesem Ritzel ausgestattet. Es kann mit allen Cosa2 Kupplungstypen (erkennbar an mindestens 8 Federplätzen) kombiniert werden.
(US)
Baugruppen: | Kupplungskleinteile & Zubehör |
VESPA: | PX 150 E (Scheibe) ZAPM511 (98-), COSA 1 125 VNR1T 2T AC 88-91, COSA 2 150 VLR2T 2T AC 91-95, COSA 2 200 VSR1T 2T AC 90-96, PX 125 E Lusso MY M093/M74 2T AC 98-14, PX 150 E Lusso MY M094/M74 2T AC 98-12, PX 200 E Lusso MY VSX1T 2T AC 98-01 |
40
VESPA: | PX 150 E (Scheibe) ZAPM511 (98-) COSA 1 125 VNR1T 2T AC 88-91 COSA 2 150 VLR2T 2T AC 91-95 COSA 2 200 VSR1T 2T AC 90-96 PX 125 E Lusso MY M093/M74 2T AC 98-14 PX 150 E Lusso MY M094/M74 2T AC 98-12 PX 200 E Lusso MY VSX1T 2T AC 98-01 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.