Die bgm PRO Racing Welle ist als standfeste Welle für die ESC Klasse 1 Fahrer konzipiert.
Mit 51mm Hub, 97mm Pleuellänge sowie einem stabilen Ø24mm Lichtmaschinenstumpf bietet sie als Vollwangenwelle ideale Voraussetzungen um die Limits dieser Rennklasse voll auszuschöpfen.
Die großen Kurbelwangen bieten deutlich mehr Überdeckung über dem Hubzapfen wodurch ein höheres Pressmaß und damit eine maximale Verdrehsicherheit erreicht wird.
Bedingt durch die großen Durchmesser der Kurbelwangen muss das Kurbelgehäuse auf Ø88mm aufgespindelt werden. Ein späterer Aufstieg auf die 54mm Welle für noch mehr Hubraum und Leistung ist problemlos möglich, die Wangendurchmesser sind identisch.
Hub: 51mm (std.) Pleuellänge: 97mm (std.) Stabiler Kurbelwellenstumpf mit Ø24mm Verdrehsicher durch große Kurbelwangen mit hoher Überdeckung Hochwertiges Pleuel mit Schmiertaschen Vollwangendesign für hohe VorverdichtungMONTAGE HINWEIS:
PK125 XL/ETS
In PK 125 XL2 und PK125 ETS Motorgehäusen wird das serienmäßige Lichtmaschinenlager der ETS/PX Modelle verwendet (NBI253815).
V50, PV, ET3, PK50, PK80/125S
Alle anderen Motorgehäuse (V50, PV, ET3, PK50, PK125S etc.) benötigen auf der Lichtmaschinenseite entweder eine Buchse zur Umrüstung auf ein NBI Lager (siehe Zubehör) oder ein Umrüstkugellager (6005 C3). Dieses, gegenüber einem 6204 schmalere Lager, wird mit einem Ø47mm Seegering unterlegt (offenes Ende zur Ölbohrung im Gehäuse ausrichten). Damit wird die geringere Breite des 6005 Lagers komplett ausgeglichen
Baugruppen: | Kurbelwellen |
VESPA: | PK 125 ETS/Elestart VMS1T 2T AC 84-85 |
40
VESPA: | PK 125 ETS/Elestart VMS1T 2T AC 84-85 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.