Anders als die älteren Vespamodelle, die mit einem geschlossenen Lenker ausgestattet waren, haben die neueren Modelle (PK, PX, etc.) einen teilbaren Lenker mit abnehmbarer Lenkkopfabdeckung. Diese schützt Seilzüge und elektrischen Bauteile vor Beschädigungen und Verschmutzung.
Die Lenkkopfabdeckungen der PX Modelle können generell untereinander getauscht werden. Die Abdeckungen der 'PX alt' unterscheiden sich jedoch im Ø des Tachos von denen der 'PX Lusso' Modelle. D.h.: Verbaut man eine Lenkkopfabdeckung des jeweils anderen Modells, müssen Tacho und Zündschloss ebenfalls umgerüstet werden. Je nach Ausführung sind die Abdeckungen grundiert, in chrom oder carbon-look, mit oder ohne Spiegellöcher gefertigt.
Baugruppen: | Verkleidungsteile, Kunststoffteile |
LML: | 125 4T AC, 151 4T AC, 200 4T AC, DLX Deluxe 125 4T AC, DLX Deluxe 150 4T AC, Speedy 150 4T AC, Stella 125 4T AC, Stella 150 4T AC |
VESPA: | PX 150 E (Scheibe) ZAPM511 (98-), PX 100 E (Indien) VIX1T, P 80 / P 80 E V8A1T 2T AC 80-84, P 80 X/PX 80 E V8X1T 2T AC 81-83, P 125 X VNX1T/VNX2T 2T AC 77-83, P 150 X / PX 150 E VLX1T 2T AC 78-84, P 200 E / PX 200 E VSX1T 2T AC 77-84, PX 80 E Lusso/Arcobaleno/Elestart V8X1T 2T AC 84-96, PX 125 E Lusso MY M093/M74 2T AC 98-14, PX 150 E Lusso MY M094/M74 2T AC 98-12, PX 150 E Lusso VLX1T 2T AC 83-97, PX 200 E Lusso MY VSX1T 2T AC 98-01, PX 200 E Lusso/GS/MY VSX1T 2T AC 84-01, T5/T5 Classic Elestart 125 VNX5T 2T AC 85-95 |
LML: | 125 4T AC 151 4T AC 200 4T AC DLX Deluxe 125 4T AC DLX Deluxe 150 4T AC Speedy 150 4T AC Stella 125 4T AC Stella 150 4T AC |
VESPA: | PX 150 E (Scheibe) ZAPM511 (98-) PX 100 E (Indien) VIX1T P 80 / P 80 E V8A1T 2T AC 80-84 P 80 X/PX 80 E V8X1T 2T AC 81-83 P 125 X VNX1T/VNX2T 2T AC 77-83 P 150 X / PX 150 E VLX1T 2T AC 78-84 P 200 E / PX 200 E VSX1T 2T AC 77-84 PX 80 E Lusso/Arcobaleno/Elestart V8X1T 2T AC 84-96 PX 125 E Lusso MY M093/M74 2T AC 98-14 PX 150 E Lusso MY M094/M74 2T AC 98-12 PX 150 E Lusso VLX1T 2T AC 83-97 PX 200 E Lusso MY VSX1T 2T AC 98-01 PX 200 E Lusso/GS/MY VSX1T 2T AC 84-01 T5/T5 Classic Elestart 125 VNX5T 2T AC 85-95 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.