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Lichtmaschine / Stator kompatibel für Vespa PK 50-125

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Kompletter Stator für die Lichtmaschine von Vespa PK 50ccm bis 125ccm. Ein defekter Stator...mehr
Lichtmaschine / Stator kompatibel für Vespa PK 50-125
Kompletter Stator für die Lichtmaschine von Vespa PK 50ccm bis 125ccm.

Ein defekter Stator kann Ursache für viele Probleme an Zündanlage oder Bordnetz sein. Ein schwierig zu prüfendes Bauteil und oftmals hilft nur der komplette Austausch.
OEM-Nr. zu Vergleichszwecken: 199495
Baugruppen: Zündanlagen & Lichtmaschine
VESPA: PK 50 S/Lusso/SS/Elestart V5X1T/V5X2T/V5S1T 2T AC 82-88, PK 50 XL/Rush/XL S/Elestart V5X3T/V5X4T/V5S2T 2T AC 85-90, PK 50 XL2/FL/N/HP/Elestart V5X3T/V5X5T/V5N2T/V5N1T 2T AC 90-92, PK 50 XLS V5S2T 2T AC 82-86, PK 80 S/Lusso/Elestart V8X5T 2T AC 82-86, PK 125 S VMX5T 2T AC 82-86, Primavera 125 ET3 VMB1T 2T AC 76-83, Primavera 125 VMA2T 2T AC 67-82
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70
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VESPA: PK 50 S/Lusso/SS/Elestart V5X1T/V5X2T/V5S1T 2T AC 82-88
PK 50 XL/Rush/XL S/Elestart V5X3T/V5X4T/V5S2T 2T AC 85-90
PK 50 XL2/FL/N/HP/Elestart V5X3T/V5X5T/V5N2T/V5N1T 2T AC 90-92
PK 50 XLS V5S2T 2T AC 82-86
PK 80 S/Lusso/Elestart V8X5T 2T AC 82-86
PK 125 S VMX5T 2T AC 82-86
Primavera 125 ET3 VMB1T 2T AC 76-83
Primavera 125 VMA2T 2T AC 67-82
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hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

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