K&N Luftfilter werden ganz einfach gegen die alten serienmäßigen Luftfilter ausgetauscht. Das schöne ist, dass keine Anpassungsarbeiten notwendig sind. Auch die Serienmäßige Einstellung der Vergaser kann beibehalten werden. Es entsteht kein Leistungsverlust, sondern viel mehr eine Optimierung im Luftfilterkasten. Geräusche und Abgasvorschriften werden selbstverständlich von K&N eingehalten. Auch die Lebensdauer der Filter ist mit der Lebensdauer des Motors gleich zu setzen. So können Sie auch jede Menge Kosten beim Filterkauf einsparen. Das Filtersystem kann sogar die Lebensdauer der Motoren verlängern und schützt optimal vor gefährlichem Staub und Sand. Filter von K&N sind voll auswaschbare Dauerfilter die mit wenig Wartung wieder benutzt werden können ohne an Filterleistung zu verlieren.
- Hoher Luftdurchsatz mit ausgezeichnter Filtration
- Speziell entwickelt zur Steigerung der PS-Leistung und Beschleunigung
- Wieder verwendbar und Auswaschbar
- Langlebigkeit
- Wartungsintervall bis zu 80 000 km. Erst dann ist eine Reinigung erforderlich
- Kompatibel mit OEM-Fahrzeugelektronik
- Umweltfreundlich
Baugruppen: | Luftfiltereinsätze |
YAMAHA: | FZ 750 Genesis 2KK 4T LC 87-90, TDM 850 4TX 4T LC 96-01, TDM 850 N 4CM 4T LC 91-93, BT 1100 Bulldog RP051 4T AC 02-04, FZ 750 Genesis 3KT 4T LC 91-94, BT 1100 Bulldog RP052 4T AC 05-06, TDM 850 H 3VD 4T LC 91-96, FZR 1000 Genesis 2LA 4T LC 87-88, FZR 750 RT Genesis 2TT 4T LC 87-88, FZ 750 1FN 4T LC 85-86 |
YAMAHA: | FZ 750 Genesis 2KK 4T LC 87-90 TDM 850 4TX 4T LC 96-01 TDM 850 N 4CM 4T LC 91-93 BT 1100 Bulldog RP051 4T AC 02-04 FZ 750 Genesis 3KT 4T LC 91-94 BT 1100 Bulldog RP052 4T AC 05-06 TDM 850 H 3VD 4T LC 91-96 FZR 1000 Genesis 2LA 4T LC 87-88 FZR 750 RT Genesis 2TT 4T LC 87-88 FZ 750 1FN 4T LC 85-86 |
Yamaha: | XJ Diversion 900 S 2000XJ Diversion 900 S 1996XJ Diversion 900 S 1995XJ Diversion 900 S 1997XJ Diversion 900 S 2001XJ Diversion 900 S 1998XJ Diversion 900 S 2002XJ Diversion 900 S 2003XJ Diversion 900 S 1999 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.