Die von MALOSSI gefertigten Luftfilter, die unter der Bezeichnung Double Red Sponge vertrieben werden, besitzen zwei Schichten.
Die erste Schicht besteht aus mittelgroßen Mikroporen (45 Poren pro Inch), die den groben Schmutz filtern. Die zweite Schicht besitzt deutlich kleinere und feinere Mikroporen (60 Poren pro Inch) um Staubpartikel, die den größten Schaden anrichten, zu filtern.
Diese werden durch ein spezielles Heißformverfahren miteinander verbunden, die die Filtereigenschaften nicht negativ beeinflussen. Der Filterschaum besteht aus offenem selbstverlöschendem Polyurethan-Schaum.
APRILIA: | Arrecife 125 4T LC, Arrecife 250 M237M 4T LC, Atlantic 125 4T LC 03-, Atlantic 200 M234M 4T LC 03-, Atlantic 250 M237M 4T LC 03-08, Atlantic Sprint Arrecife 500ie 4T LC ZD4VL 05-, Scarabeo 200 Piaggio 4T LC 03-06, Sport City 200 E3 M288M 4T LC 06- |
Baugruppen: | Luftfiltereinsätze |
GILERA: | Runner 125 VX M24 4T LC 02-04, Runner 200 VXR M24 4T LC 02-04, Runner 200 VXR M46 4T LC 05-06 |
MALAGUTI: | Phantom Max 200 ZJM 4T LC, Phantom Max 250 ZJM67 4T LC 05-06 |
PIAGGIO: | Beverly 125 E3 ZAPM28900 4T LC -07, Beverly 125 Tourer E3 ZAPM28901 4T LC -07, Beverly 125 ZAPM281 4T LC, Beverly 125 ZAPM284 4T LC, Beverly 125ie ZAPM691 4T LC -10, Beverly 200 ZAPM282 4T LC 03-04, X9 Evo 250 ZAPM270 4T LC |
40
APRILIA: | Arrecife 125 4T LC Arrecife 250 M237M 4T LC Atlantic 125 4T LC 03- Atlantic 200 M234M 4T LC 03- Atlantic 250 M237M 4T LC 03-08 Atlantic Sprint Arrecife 500ie 4T LC ZD4VL 05- Scarabeo 200 Piaggio 4T LC 03-06 Sport City 200 E3 M288M 4T LC 06- |
GILERA: | Runner 125 VX M24 4T LC 02-04 Runner 200 VXR M24 4T LC 02-04 Runner 200 VXR M46 4T LC 05-06 |
MALAGUTI: | Phantom Max 200 ZJM 4T LC Phantom Max 250 ZJM67 4T LC 05-06 |
PIAGGIO: | Beverly 125 E3 ZAPM28900 4T LC -07 Beverly 125 Tourer E3 ZAPM28901 4T LC -07 Beverly 125 ZAPM281 4T LC Beverly 125 ZAPM284 4T LC Beverly 125ie ZAPM691 4T LC -10 Beverly 200 ZAPM282 4T LC 03-04 X9 Evo 250 ZAPM270 4T LC |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.