Baugruppen: | Dichtungen einzeln |
BENELLI: | Velvet 125 4T LC, Velvet 150 4T LC |
ITALJET: | Jupiter 125 4T LC, Jupiter 150 4T LC, Millenium 125 4T LC, Millenium 150 4T LC |
MBK: | Cityliner 125i 4T LC, Doodo 125 4T LC, Doodo 150 4T LC, Evolis 125 ABS 4T LC 14-16, Flame XC 125 4T AC -03, Flame XC 125 X 4T AC 04-09, Flame XC 125ie X 4T AC 10-, Flipper 125 4T AC , Ocito 125 ABS 4T LC , Skycruiser 125i 4T LC, Skyliner 125 4T LC, Skyliner 150 4T LC, Thunder 125 4T LC, Thunder 150 4T LC, X-Over 125 4T AC |
YAMAHA: | BWs 125 4T AC, BWs R 125 4T AC, Cygnus X 125 4T AC 00-03, Cygnus XC 125 4T AC -03, Cygnus XC 125 X 4T AC 04-07, Cygnus XC 125i X 4T AC -08, Delight 125i 4T AC, Majesty 125 YP125R 4T LC 00-06, Majesty 125 YP125R 4T LC 07-09, Majesty 125 YP125R 4T LC 98-99, Majesty 125i 4T LC, Majesty 150 4T LC 01-02, Majesty S 125i 4T LC, Maxster 125 4T LC, Maxster 150 4T LC, Nmax 125i 4T LC, Teos 125 4T LC, Teos 150 4T LC, Tricity 125i 4T LC, X-City 125 LCE3A5E 4T LC, Xenter 125ie 4T LC, Xenter 150ie LCG397E 4T LC, X-Max 125 4T LC 06-07, X-Max 125i 4T LC 14-17, X-Max 125i 4T LC 18-, X-Max 125i ABS 4T LC 14-17, X-Max 125i ABS SE544 4T LC 10-13, X-Max 125i SE321 4T LC 06-09, X-Max 125i SE541 4T LC 10-13 |
YAMAHA: | WR 125 R 4T LC 14-17WR 125 R DE071 4T LC 09-13WR 125 X DE072 4T LC 09-17YZF-R 125 4T LC 08-13 RE061YZF-R 125 Anniversary RE061 4T LC 12-13 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.