Die Ölfilter von HIFLOFILTRO sind die ersten TÜV geprüften und zertifizierten Filter. So ist sichergestellt, dass alle Filter einen gleichbleibenden Qualitätsstandard - dieser sogar höher als jener der OEM-Hersteller.
Diese hohen Standards der HIFLOFILTRO Ölfilter wird daher gewährleistet, dass alle Filter in einem Werk gebaut werden, damit keine Qualitätsunterschiede stattfinden können. Es werden nur hochwertige Materialen verwendet.
Der Klebstoff kommt aus Deutschland, das Filterpapier aus Japan, Skandinavien und den USA und der Stahl aus Japan.
Jeder Filter wird vor Auslierfung auf Dichtigkeit geprüft.
Vergleichbar mit Originalteilenummer:
Hyosung: 16510-HN9101
Baugruppen: | Ölfilter |
HYOSUNG: | GT 650i Naked II KM4MP58A 4T LC 09-10, GT 650i R Sport II KM4MP58C 4T LC 09-10, GV 650i Sportcruiser KM4VP55A 4T LC 09-10, GV 650i Sportcruiser KM4VP55B 4T LC 10-11, GT 650i Naked II KM4MP61A 4T LC 12-15, ST 700 KM4VR51A 4T LC 10-15, GT 650i R Sport II KM4MP61C 4T LC 12-15, GV 650i PRO KM4VP57A/KM4VP61A 4T LC 12-15, GT 650i Naked II 4T LC 16-17, GT 650i R Sport II 4T LC 16-17, ST 700 4T LC 16-17, GT 650 S Sport KM4MP51B 4T LC 05-07, GV 650i PRO 4T LC 16-17, GT 650i R Sport KM4MP54C 4T LC 07-08, GT 650i R Sport II KM4MP58F 4T LC 11, GV 650i Sportcruiser KM4VP53A 4T LC 07-08, GT 650i Naked II KM4MP58D 4T LC 11, GV 650 Sportcruiser KM4VP51A 4T LC 06-07 |
HYOSUNG: | GT 650i Naked II KM4MP58A 4T LC 09-10 GT 650i R Sport II KM4MP58C 4T LC 09-10 GV 650i Sportcruiser KM4VP55A 4T LC 09-10 GV 650i Sportcruiser KM4VP55B 4T LC 10-11 GT 650i Naked II KM4MP61A 4T LC 12-15 ST 700 KM4VR51A 4T LC 10-15 GT 650i R Sport II KM4MP61C 4T LC 12-15 GV 650i PRO KM4VP57A/KM4VP61A 4T LC 12-15 GT 650i Naked II 4T LC 16-17 GT 650i R Sport II 4T LC 16-17 ST 700 4T LC 16-17 GT 650 S Sport KM4MP51B 4T LC 05-07 GV 650i PRO 4T LC 16-17 GT 650i R Sport KM4MP54C 4T LC 07-08 GT 650i R Sport II KM4MP58F 4T LC 11 GV 650i Sportcruiser KM4VP53A 4T LC 07-08 GT 650i Naked II KM4MP58D 4T LC 11 GV 650 Sportcruiser KM4VP51A 4T LC 06-07 |
Hyosung: | GV Sportcruiser 650 i 2009GV Sportcruiser 650 i 2008ST7 -- 700 i 2012GV Pro 650 i 2014ST7 -- 700 i 2013ST7 -- 700 i 2014GV Sportcruiser 650 -- 2006GT Sport 650 S 2007GT Sport 650 S 2006GV Sportcruiser 650 i 2011ST7 -- 700 i 2011GV Pro 650 i 2013GV Pro 650 i 2012ST -- 700 i 2016 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.