Weißwandreifen KENDA 2,75-17 K265 TT, der Kenda K265 ist ein Alltagsreifen im Weißwandstil mit normalem Straßenprofil. Das Profil sorgt für eine gute Wasserverdrängung, wodurch der Reifen selbst bei feuchten Straßen gut zu fahren ist. Weißwandreifen sind die ideale Wahl, wenn Sie Ihrem Roller / Mofa einen Retro-Look verpassen wollen. Egal ob Sie diese Reifen bei neueren oder älteren Fahrzeugen anbringen, der Retro-Effekt wird immer vorhanden sein. Zusammenfassend ist der K265 ein guter Alltagsreifen, der Ihrem Fahrzeug nicht nur einen Retro-Look verpasst, sondern auch ein gutes Preisleistungsverhältnis besitzt.
Technische Details:
- Größe: 2,75-17 41P
- Profil: Klassisch
- Typ: WW (Weißwand), TT (Tubeless / Schlauchlos)
- Geschwindigkeitsindex: P / 150 km/h
- Traglast: 41 / 145kg pro Reifen
- Lieferumfang: 1x Reifen
Wichtiger Hinweis:
Durch den Einfluss von UV-Strahlung, Wetterbedingungen, Reinigungsmittel, Flüssigkeiten und Luftverschmutzung kann die Farbe bei Weißwandreifen etwas vergilben. Hierbei handelt es sich um keinen Produktionsfehler, welcher beim Hersteller bemängelt werden kann. Bitte kontrollieren Sie die verbaute Reifengröße Ihres Fahrzeugs, da diese je nach Baujahr unterschiedlich sein kann.
Baugruppen: | Weisswandreifen |
HONDA: | NSR 50 AC08 2T LC 89-95 |
KYMCO: | K-Pipe 50 4T AC |
SIMSON: | Sperber 25 Beach Racer 50 2T AC 98, Sperber 50 5 2T AC 97-02, Sperber 50 Basic 2T AC 96-97, Sperber 50 Beach Racer 2T AC 97-02 |
SUZUKI: | GT 50 2T AC |
70
Technische Daten: | |
Reifen Modell | K265 |
Reifen Querschnitt | 2.75 |
Reifen Breite | 2.75 |
Reifen Zoll | 17 |
Reifen Tragf.-Index | 41 |
Reifen Geschw.-Index | P - bis 150 km/h |
Reifen Tube | TT |
Reifen Jahreszeit | Sommer |
HONDA: | NSR 50 AC08 2T LC 89-95 |
KREIDLER: | Florett 50 City 4T ACRMC D125 4T ACRMC F125 4T ACRMC-E 50 4T ACRMC-E 50 LAEAKA 2T AC 07-10RMC-G 125 4T ACRMC-G 50 LAEAKF 2T AC 07-10 |
KYMCO: | K-Pipe 50 4T AC |
SIMSON: | Sperber 25 Beach Racer 50 2T AC 98Sperber 50 5 2T AC 97-02Sperber 50 Basic 2T AC 96-97Sperber 50 Beach Racer 2T AC 97-02 |
SUZUKI: | GT 50 2T AC |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.