Der KENDA K413 ist ein alltagstauglicher Straßenreifen mit sportlichem Profil. Die weiche Gummimischung sorgt für gute Kurvenstabilität und guten Grip bei kurvigen Strecken. Das sportliches Profil des K413 mit geschwungenen Querlinien ist ideal für Fahrer die zügig unterwegs sind. Der perfekte Reifen für Alle die mit ihrem Roller sportlich unterwegs sind, nicht auf Sicherheit verzichten möchten und einen Reifen zu einem fairen Preis-/Leistungsverhältnis möchten.
Technische Daten:
- Hersteller: KENDA
- Reifentyp: K413
- Reifengröße: 130/60-13 und 140/60-13
- Felgengröße: 13 Zoll
- Tragfähigkeitsindex: 53 und 57 - 206 und 230kg
- Geschwindigkeitsindex: J - bis 100 km/h
- Reifenart: TL (Schlauch wird nicht benötigt)
- Kategorie: Sportlicher Alltagsreifen
- Verwendung: Vorderrad und Hinterrad
- Lieferumfang: 1x Reifen 130/60-13, 1x Reifen 140/60-13
Baugruppen: | Alltagsreifen mit Sportprofil |
MBK: | Nitro R 50 2T 13- 1PH, Nitro 50 2T LC 13-, Nitro 50 4T LC 13-, Nitro 50 5BR 2T LC -02, Nitro 50 Naked 2T LC 13-, Nitro 50 Naked 4B0 2T LC 03-12, Nitro 50 SA14 2T LC 03-12, Nitro 100 2T AC, Thunder 125 4T LC, Thunder 150 4T LC |
PEUGEOT: | JetForce 125 E2 4T LC, JetForce 125 E3 4T LC |
YAMAHA: | Aerox 50R SA424 Naked 2T LC 13-, Aerox 50 5BR 2T LC -02, Aerox 50 SA14 2T LC 03-12, Aerox 50 SA426 4T LC 13-, Aerox 50R SA421 2T LC 13-, Aerox 100 2T AC, Maxster 125 4T LC, Maxster 150 4T LC |
Technische Daten: | |
Reifen Breite | 130 |
Reifen Modell | K413 |
Reifen Querschnitt | 60 |
Reifen Zoll | 13 |
Reifen Tragf.-Index | 57 |
Reifen Geschw.-Index | J |
Reifen Tube | TL (Tubeless) |
Reifen Fahz.-Typ | Roller |
Reifen Jahreszeit | Sommer |
MBK: | Nitro R 50 2T 13- 1PH Nitro 50 2T LC 13- Nitro 50 4T LC 13- Nitro 50 5BR 2T LC -02 Nitro 50 Naked 2T LC 13- Nitro 50 Naked 4B0 2T LC 03-12 Nitro 50 SA14 2T LC 03-12 Nitro 100 2T AC Thunder 125 4T LC Thunder 150 4T LC |
PEUGEOT: | JetForce 125 E2 4T LC JetForce 125 E3 4T LC |
YAMAHA: | Aerox 50R SA424 Naked 2T LC 13- Aerox 50 5BR 2T LC -02 Aerox 50 SA14 2T LC 03-12 Aerox 50 SA426 4T LC 13- Aerox 50R SA421 2T LC 13- Aerox 100 2T AC Maxster 125 4T LC Maxster 150 4T LC |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.