Baugruppen: | Benzinhähne, Pumpen & Tankgeber |
KAWASAKI: | EN 500 C EN500AC 4T LC 99-03, GPZ 600 R Ninja ZX600A 4T LC 85-90, KL 650 B Tengai KL650B 4T LC 89-91, EN 500 A EN500A 4T LC 90-93, GPZ 500 S EX500A 4T LC 87-93, Z 550 F 4T AC 82-83, Z 550 H GP KZ550H 4T AC 82-83, GPZ 500 S EX500DE 4T LC 99-03, Z 400 J KZ400J 4T AC 80-83, EN 500 B EN500B 4T LC 94-95, VN 750 A VN750A 4T LC 86-95, GPX 600 R ZX600C 4T LC 88-89, EN 500 C EN500AC 4T LC 96-98, GPZ 500 S EX500D 4T LC 94-98, GPZ 550 A Uni Trak ZX550A 4T AC 84-89, Z 400 M GP KZ400M 4T AC 83, GPZ 400 A ZX400A 4T LC 85, KLR 650 A KL650A 4T LC 87, Z 400 F ZR400B 4T AC 84, EN 450 A EN450A Ltd 4T LC 85-89 |
KAWASAKI: | EN 500 C EN500AC 4T LC 99-03 GPZ 600 R Ninja ZX600A 4T LC 85-90 KL 650 B Tengai KL650B 4T LC 89-91 EN 500 A EN500A 4T LC 90-93 GPZ 500 S EX500A 4T LC 87-93 Z 550 F 4T AC 82-83 Z 550 H GP KZ550H 4T AC 82-83 GPZ 500 S EX500DE 4T LC 99-03 Z 400 J KZ400J 4T AC 80-83 EN 500 B EN500B 4T LC 94-95 VN 750 A VN750A 4T LC 86-95 GPX 600 R ZX600C 4T LC 88-89 EN 500 C EN500AC 4T LC 96-98 GPZ 500 S EX500D 4T LC 94-98 GPZ 550 A Uni Trak ZX550A 4T AC 84-89 Z 400 M GP KZ400M 4T AC 83 GPZ 400 A ZX400A 4T LC 85 KLR 650 A KL650A 4T LC 87 Z 400 F ZR400B 4T AC 84 EN 450 A EN450A Ltd 4T LC 85-89 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.