Die Schlüsselspirale - ein Klassiker neu entdeckt
Früher hatte sie jeder und sie war ‚cool‘, die Schlüsselspirale.
Rollerfahrer entdeckten den praktischen Nutzen schnell für sich; die unterschiedlichen Schlüsseltypen für Zündschloss, Lenkschloss und/oder Gepäckfachschloss flexibel aber verliersicher miteinander zu verbinden.
So bilden alle Schlüssel eine Einheit, behindern sich aber nicht gegenseitig bei der Bedienung: Zündschlüssel und Lenkschloss/Gepäckfachschlüssel bleiben in ihrem Schloss und sind durch die Schlüsselspirale verbunden. So ist jeder der beiden Schlüssel schnell zur Hand und der Lack wird durch das flexible PVC Material geschont.
Verfügbar in 150mm (15cm) und 300mm (30cm) Länge sowie in unterschiedlichen Farben sowie schwarz. Die langen Versionen eignen sich perfekt für ältere kompatibel mit Vespa die noch ein Zündschloß im Lenker haben (kompatibel mit Vespa PX alt (bis 1984), Rally, ET3 etc.). Die kürzeren Versionen für Modelle mit kombiniertem Zünd/Lenkschloß (z.B. kompatibel mit Vespa PX ab 1984 (Lusso), PK).
Die farbigen Versionen sind transluzent, d.h. sie sind farbig dabei aber dennoch transparent durchscheinend.
Die 15cm Version kann auf 60cm gestreckt werden
Die 30cm Version kann auf 100cm gestreckt werden
Daher auch ideal um den Tür/Autoschlüssel/Portemonaie am Hosenbund etc. zu befestigen.
Beidseitig mit einem Schlüsselring versehen.
Einfach, praktisch und eine wunderschöne Reminiszenz an die achtziger/neunziger Jahre!
TIP: Das Band kann mit einem Heißluftfön o.ä. nach eigenen Wünschen verformt werden. Perfekt wenn z.B. das 90° gewinkelte Ende gerade sein soll.
(US12220)
Baugruppen: | Merchandise |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Motorrad, Universal Mofa, Universal ATV, Universal Maxiscoot, Universal Automatik, Universal Vespa und Classic, Universal Sonstiges, Universal Schaltmoped |
40
UNIVERSAL: | Universal passend Universal Motorrad Universal Mofa Universal ATV Universal Maxiscoot Universal Automatik Universal Vespa und Classic Universal Sonstiges Universal Schaltmoped |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.