Die BGM Superstrong für Lambretta verfügt bereits über ein „eingebautes“ Kupplungskompressor-System.
Mit nur zwei Schrauben und langen Muttern kann die Superstrong Kupplung ganz einfach komprimiert werden. Auf der Stirnseite der Kupplungsspinne sind zwei der Beine mit einem Punkt markiert, an deren Grund sich die Gewindebohrung für die Schraube befindet.
Hier werden die Schrauben zum Vorspannen der Grundplatte eingefädelt.
Der Ausschnitt in der Zentrierhilfe gibt Flächen für die hohen Muttern frei, mit deren Hilfe die Kupplung für die Montage vorgespannt wird.
Sobald die Kupplung vorgespannt ist, kann die Zentrierhilfe einfach heraus gezogen werden.
Siehe auch Montagehilfe ('downloads')
(2018101US)
Baugruppen: | Kupplungskleinteile & Zubehör |
LAMBRETTA: | TV 175 III 2T AC 62-65, GP/DL 125 III 2T AC 69-71, GP/DL 150 III 2T AC 69-71, GP/DL 200 2T AC 69-71, LI 125 I 2T AC 58-59, LI 125 II 2T AC 59-60, LI 125 III 2T AC 61-67, LI 125 Special 2T AC 65-69, LI 150 I 2T AC 58-59, LI 150 II 2T AC 59-61, LI 150 III 2T AC 62-67, LI 150 Special 2T AC 63-66, Serveta 125 Lince 2T AC, Serveta 125 Scooterlinea 2T AC, Serveta 125 Special 2T AC, Serveta 150 Lince 2T AC, Serveta 150 Scooterlinea 2T AC, Serveta 150 Special 2T AC, Serveta 175 Scooterlinea 2T AC, Serveta 200 Jet 2T AC, Serveta 200 Lince 2T AC, Serveta 200 Scooterlinea 2T AC, SX 150 III 2T AC 66-69, SX 200 III 2T AC 66-68, TV 175 II 2T AC 59-61, TV 200 III 2T AC 63-65 |
40
LAMBRETTA: | TV 175 III 2T AC 62-65 GP/DL 125 III 2T AC 69-71 GP/DL 150 III 2T AC 69-71 GP/DL 200 2T AC 69-71 LI 125 I 2T AC 58-59 LI 125 II 2T AC 59-60 LI 125 III 2T AC 61-67 LI 125 Special 2T AC 65-69 LI 150 I 2T AC 58-59 LI 150 II 2T AC 59-61 LI 150 III 2T AC 62-67 LI 150 Special 2T AC 63-66 Serveta 125 Lince 2T AC Serveta 125 Scooterlinea 2T AC Serveta 125 Special 2T AC Serveta 150 Lince 2T AC Serveta 150 Scooterlinea 2T AC Serveta 150 Special 2T AC Serveta 175 Scooterlinea 2T AC Serveta 200 Jet 2T AC Serveta 200 Lince 2T AC Serveta 200 Scooterlinea 2T AC SX 150 III 2T AC 66-69 SX 200 III 2T AC 66-68 TV 175 II 2T AC 59-61 TV 200 III 2T AC 63-65 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.