Schwimmernadel BGM PRO FKM für Vergaser Dell'Orto
Die Schwimmernadel regelt den Zufluss des Benzines in den Vergaser. Ist die Schwimmernadel defekt, läuft der Vergaser über und das Benzin tropft auf den Boden und/oder in den Motor. Ein schlecht startender und qualmender Motor ist häufig die Folge.
Wird der Vergaser revidiert ist es daher sinnvoll, die Schwimmernadel mitzuwechseln. Leider liegt sie den meisten Vergaserdichtsätzen nicht anbei, daher sollte man diese immer noch separat hinzukaufen.
GEFEDERT ODER UNGEFEDERT?
Eine gefederte Schwimmernadel ist der moderne Nachfolger der ungefederten Variante und kann diese 1:1 ersetzen. Die Feder dient zum Schutz der Gummispitze vor zu viel Druck und puffert zu starke Stöße des Schwimmers, z.b. bei Bodenwellen, wie ein Stoßdämpfer ab. Auf vielen, vermeintlich nicht einstellbaren Motoren, hilft bereits der bloße Einbau einer gefederten Schwimmernadel um diese gut abstimmen zu können. Der zusätzlich Puffer macht den Schwimmerstand, unabhängig von den Eigenvibrationen des Motors, deutlich stabiler.
DREIECKIG ODER VIERECKIG?
Dell'orto verwendet als grobe Unterscheidung zwei unterschiedliche Formen an Schwimmernadeltypen; Dreieckig und viereckig. Den viereckigen Typ gibt es dann noch in zwei unterschiedlichen Größen: 4.5mm und 5.2mm
Dreieckig: Dell'Orto SHB, PHVA, PHBN, PHBG, FHBB, UB, MA18, MB A 20-24
Viereckig 4.5mm: Dell'Orto SI20, SI24/24E, SI26/26, SH, PHBH, PHBL, VHB, MA BS5/BS7, MB B20-24
Viereckig 5.2mm: Dell'Orto SI24/24H, SI26/26H, VHSA,VHSB
TIPP: Für ein perfektes Ergebnis sollte ggf. noch der Schwimmernadelsitz im Vergaser gereinigt werden. Dazu ein Wattestäbchen in die Bohrung der Schwimmernadel schieben und mit sanftem Druck hin und her drehen. Darauf achten, dass keine Rückstände verbleiben. Zum Reinigen des gesamten Vergasers eignet sich im übrigen hervorragend Bremsenreiniger.
WISSENSWERT: Der häufigste Grund einer defekten Schwimmernadel ist ein Verschleiß/Überalterung der dichtenden Gummispitze. Aus diesem Grund besteht sie bei den BGM PRO Schwimmernadeln aus beständigem FKM.
Baugruppen: | Vergaserzubehör |
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.