Bringen Sie Ihre Maschinen mit dem hochwertigen 2EXTREME Seilzugstarter wieder in Betrieb. Dieser universelle Ersatzstarter ist perfekt für 5,5 - 6,5 PS Honda Benzinmotoren wie GX120, GX160, GX200, 160F, 168F-1, 168F/B geeignet und findet seinen Einsatz in einer Vielzahl von Geräten wie Generatoren, Notstromaggregaten, Karts und Rüttelplatten.
Ein defekter Seilzugstarter kann zum Totalausfall Ihres Geräts führen. Mit diesem Ersatzteil können Sie in die Jahre gekommene oder defekte Starter schnell und einfach ersetzen. Die Montage ist unkompliziert und kann in wenigen Minuten durchgeführt werden, was Ihnen Zeit und Mühe spart.
Der Seilzugstarter ist aus einer Kombination von Metall und Kunststoff gefertigt und in der Farbe Rot gehalten. Er verfügt über einen Gesamtdurchmesser von 174mm, eine Höhe von 50mm und eine Griffbreite von 70mm. Seine robuste Konstruktion gewährleistet Langlebigkeit und Zuverlässigkeit.
Produktdetails:
Material: Metall, KunststoffFarbe: RotGesamtdurchmesser: 174mmHöhe: 50mmDurchmesser Anlassersegment innen: 51mmDurchmesser Lochkreis Befestigung: 160mmDurchmesser Bohrung Befestigung: 6mm (6 Stück)Griffbreite: 70mmKompatibel mit Honda Motoren: GX120, GX160, GX200, 160F, 168F-1, 168F/B und viele mehrLieferumfang: 1x SeilzugstarterSetzen Sie auf den 2EXTREME Seilzugstarter für eine zuverlässige und effiziente Lösung bei der Instandsetzung Ihrer Geräte.
Baugruppen: | Anlasserteile |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Motorrad, Universal Mofa, Universal Maxiscoot, Universal Automatik, Universal Sonstiges, Universal Schaltmoped |
UNIVERSAL: | Universal passend Universal Motorrad Universal Mofa Universal Maxiscoot Universal Automatik Universal Sonstiges Universal Schaltmoped |
Das Teil passt und tut was es soll.
Allerdings, der Preis verrät es bereits, es ist eine billige Kopie des Originals.
Der Mitehmer z.B., beim Original aus Metall, ist hier aus Kunststoff und es bleibt abzuwarten mit welcher Lebensdauer der hier aufwarten wird.
Bei intensiver Nutzung würde ich daher zu einem Originalteil raten.
Bei sporadischer Nutzung wird man mit diesem klar kommen und viel Geld sparen.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.