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Sitzbank klappbar schwarz STREETLIGHTS kompatibel für Piaggio Bravo 50 ACEEM2T/EEV2T 2T AC Ciao

  • SL-9000761
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Aufklappbare universelle Sitzbank. Wird die Sitzbank mittel Hebel aufgeklappt findet man unter...mehr
Sitzbank klappbar schwarz STREETLIGHTS kompatibel für Piaggio Bravo 50 ACEEM2T/EEV2T 2T AC Ciao

Aufklappbare universelle Sitzbank. Wird die Sitzbank mittel Hebel aufgeklappt findet man unter ihr ein kleines Staufach für das Handy oder den Schlüssel usw. Sitzbank wird als Bausatz verschickt und muss noch zusammengebaut werden.

Hinweis:
Nicht passend für Fahrzeuge bei denen die Sitzbank seitlich geöffnet wird.

Baugruppen: Sitzbänke
PIAGGIO: Bravo 50 ACEEM2T/EEV2T 2T AC, Ciao 50 2T AC, Ciao PX 50 2T AC
VESPA: Bravo 50 ERM1T/EEV2T 2T AC 73-89, Ciao 50 C7E1T/C7V1T/C6V1T/C6V2T 2T AC 76-88, Ciao/ Ciao PX 50 C6V1T/C6V2T/C7E1T/C7V1T 2T AC 67-88, SI 50 SIV1T 2T AC 79-96
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PIAGGIO: Bravo 50 ACEEM2T/EEV2T 2T AC
Ciao 50 2T AC
Ciao PX 50 2T AC
VESPA: Bravo 50 ERM1T/EEV2T 2T AC 73-89
Ciao 50 C7E1T/C7V1T/C6V1T/C6V2T 2T AC 76-88
Ciao/ Ciao PX 50 C6V1T/C6V2T/C7E1T/C7V1T 2T AC 67-88
SI 50 SIV1T 2T AC 79-96
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hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Hersteller Informationen
Name STREETLIGHTS
Firma Streetlights Vertriebs GmbH
Strasse Am Schürmannshütt 30
Ort 47441 Moers
Land Deutschland
E-Mail kontakt@streetlights.de
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