•  

Sitzbankschloss für Yamaha Axis,Jog,Jog R 50,MBK Equalis-02

  • 4019519
4019519
8,52 € *

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

NICHT LIEFERBAR

Nur Online verfügbar und nicht im Abhol-Store
Bestelle innerhalb von 12 std. und 19 Min. per DPD Versand und die Lieferung erfolgt zwischen 03.12.2024 und 04.12.2024
Rollercom bei YouTube
4019519
VICMA
Der spanische Ersatzteilzulieferer VICMA liefert seit Jahrzehnten ein riesiges Sortiment hochwertiger Ersatzteile für Motorräder, Roller und Fahrräder. VICMA bietet sowohl Ersatzteile, als auch Batterien, Reifen, Werkzeuge oder Bekleidung. Durch modernste Technologien und Sicherheitstests sind VICMA-Produkte qualtitativ so gut verarbeitet, dass sie den Originalteilen in nichts nachstehen.
Sitzbankschloss für MBK Equalis, Mach G 50 AC sowie Yamaha Axis und Jog (R) Motorroller....mehr
Sitzbankschloss für Yamaha Axis,Jog,Jog R 50,MBK Equalis-02

Sitzbankschloss für MBK Equalis, Mach G 50 AC sowie Yamaha Axis und Jog (R) Motorroller.
Schlüssel verloren, abgebrochen oder Sitzbankschloss defekt? Es gibt viele Gründe, welche für ein neues Sitzbankschloss sprechen. Leider sind die Originalteile meist sehr teuer.
Das Schloss kann in der Regel ohne Anpassungsarbeiten eins zu eins ausgetauscht werden.
Lieferumfang wie abgebildet. Herstellerbedingte Änderungen vorbehalten.

4MJF47800100

Baugruppen: Zündschlösser Zubehör
MBK: Mach G 50 2T AC
YAMAHA: Axis 50 2T AC, Jog 50 SA22 2T AC, Jog R 50 SA22 2T AC
Weiterführende Links zu "Sitzbankschloss für Yamaha Axis,Jog,Jog R 50,MBK Equalis-02"
Anzeigen auf welche Fahrzeug das Produkt passt.
MBK: Mach G 50 2T AC
YAMAHA: Axis 50 2T AC
Jog 50 SA22 2T AC
Jog R 50 SA22 2T AC
Kundenbewertungen für "Sitzbankschloss für Yamaha Axis,Jog,Jog R 50,MBK Equalis-02" Die Bewertungen werden vor ihrer Veröffentlichung nicht auf ihre Echtheit überprüft. Sie können daher auch von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte tatsächlich gar nicht erworben/genutzt haben.
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Bitte gib die Zahlenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Zuletzt angesehen
Hilfe
Du benötigst hilfe?
Helpdesk:
Zum Helpdesk
Ladenlokal:
Mo-Fr 12:00-18:00, Sa 10:00-14:00 Helpdesk
Unser Service
Deine Zufriedenheit ist uns wichtig und unser höchstes Gebot. Wenn du Anregungen oder Ideen hast die du uns miteilen möchtest. Ein Lob oder eine Beschwerde loswerden möchtest, dann kannst du dies über den folgenden Link machen.
feedback@roller.com
Bewertung
BEWERTUNGEN
Versand
WIR SETZEN AUF STARKE PARTNER.
Wir versenden deine Bestellung an Werktagen täglich.
Wahlweise mit DHL, DPD oder UPS. Versand

Zahlarten

Vorkasse

Rechnungskauf

Ratenkauf

Lastschrift

Paypal

Sofortüberweisung

Kreditkarte

Top Hersteller
2EXTREME

2EXTREME

WACHMANN

WACHMANN

IXIL

IXIL

STAGE6

STAGE6

SHIN YO

SHIN YO

MALOSSI

MALOSSI

NARAKU

NARAKU

HIGHSIDER

HIGHSIDER

TECNIGAS

TECNIGAS

LEOVINCE

LEOVINCE

NGK

NGK

GIVI

GIVI

IXS

IXS

BAOTIAN

BAOTIAN

POLINI

POLINI

JMT

JMT

K&N

K&N

BOSCH

BOSCH