Preiswerter rechter Rückspiegel in Originalform.
Dank des E-Prüfzeichens ist dieser Spiegel zugelassen und darf im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Die perfekte Alternative zum wesentlich teureren Originalteil.
Baugruppen: | Spiegel |
KYMCO: | KXR 250 Sport LA50AE 4T LC, Maxxer 50 m. Zulassung 2T AC, Maxxer 400 4T LC, MXU 50 2T AC, MXU 150 4T AC, MXU 250 4T LC, MXU 250 S 4T LC, MXU 300 4T LC, MXU 300 R 4T LC, MXU 300 Wide 4T LC, MXU 400 4T LC, MXU 500 2WD LAA0BE 4T LC, MXU 500 4WD LAA0AE/LAA0AH 4T LC, MXU 500 IRS DX LAA0DD 4T LC, MXU 500 IRS DX LOF LAA0ED 4T LC, MXU 500 IRS LAA0CD 4T LC, MXU 500 IRS LOFLAA0CH 4T LC, MXU 500i 4WD IRS LDA0AD 4T LC, MXU 550i EXi LOF LEA0BF 4T LC, MXU 700i EXi LOF LAADBF 4T LC, People 125 4T AC, People 150 4T AC, People S 50 BB10AA 4T AC, People S 50 Elegance BB10AJ 4T AC, People S 125 BA25BA 4T AC, People S 150 4T AC E3, People S 200i BB40AA 4T AC, Vitality 50 U3 4T AC |
MBK: | Ovetto 50 2T AC -07, Ovetto 50 2T AC 08-, Ovetto 100 2T AC, Stunt 50 2T AC 04-, Stunt 50 2T AC 0-04, Stunt 50 Naked 2T AC |
YAMAHA: | Neos 50 SA15/5AD 2T AC -07, Neos 50 SA15/5AD 2T AC 08-, Neos 100 2T AC, Slider 50 SA09 2T AC 0-04, Slider 50 SA09 2T AC 04- |
KYMCO: | KXR 250 Sport LA50AE 4T LC Maxxer 50 m. Zulassung 2T AC Maxxer 400 4T LC MXU 50 2T AC MXU 150 4T AC MXU 250 4T LC MXU 250 S 4T LC MXU 300 4T LC MXU 300 R 4T LC MXU 300 Wide 4T LC MXU 400 4T LC MXU 500 2WD LAA0BE 4T LC MXU 500 4WD LAA0AE/LAA0AH 4T LC MXU 500 IRS DX LAA0DD 4T LC MXU 500 IRS DX LOF LAA0ED 4T LC MXU 500 IRS LAA0CD 4T LC MXU 500 IRS LOFLAA0CH 4T LC MXU 500i 4WD IRS LDA0AD 4T LC MXU 550i EXi LOF LEA0BF 4T LC MXU 700i EXi LOF LAADBF 4T LC People 125 4T AC People 150 4T AC People S 50 BB10AA 4T AC People S 50 Elegance BB10AJ 4T AC People S 125 BA25BA 4T AC People S 150 4T AC E3 People S 200i BB40AA 4T AC Vitality 50 U3 4T AC |
MBK: | Ovetto 50 2T AC -07 Ovetto 50 2T AC 08- Ovetto 100 2T AC Stunt 50 2T AC 04- Stunt 50 2T AC 0-04 Stunt 50 Naked 2T AC |
YAMAHA: | Neos 50 SA15/5AD 2T AC -07 Neos 50 SA15/5AD 2T AC 08- Neos 100 2T AC Slider 50 SA09 2T AC 0-04 Slider 50 SA09 2T AC 04- |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.