Spiegelset (gesteckte Montage, ohne Gewinde), passend für Vespa PX/PK Roller die ab Werk über Spiegelhalter in der Lenkkopfabdeckung (neben dem Tachometer) verfügen.
Hier werden die Spiegelstangen (ohne Gewinde am Stangenende) direkt in den werksseitig montierten Spiegelhalter gesteckt und mit der Sechskant Kontermutter befestigt.
Die Spiegelhalterungen wurde verwendet bei
Vespa PK XL (1986-1989 inkl.)
Vespa PX (1988-2016)
Vespa T5
Das BGM Spiegelset ist ein schöner und hochwertiger Ersatz/Upgrade sowohl für die ab Werk verwendeten runden Chromspiegel (ab Bj. 1998) als auch die schwarzen, eckigen Kunststoffspiegel der früheren Modelle.
HINWEIS: Die Überwurf/Kontermutter der Spiegelbefestigung sitzt teilweise recht stramm. Zum lösen der Mutter bitte immer den Spiegel gut festhalten. Andernfalls kann sich der komplette, im Lenkkopf eingeschraubte, Spiegelhalter lösen.
ANZAHL
Die Anzahl der Spiegel hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:
GRÖSSE
Die Größe der spiegelnden Fläche muß
betragen.
PRÜFZEICHEN:
Spiegel mit Prüfzeichen erfüllen automatisch alle oben genannten Bedingungen.
Baugruppen: | Spiegel |
VESPA: | PX 150 E (Scheibe) ZAPM511 (98-), P 125 X VNX1T/VNX2T 2T AC 77-83, PK 50 XL/Rush/XL S/Elestart V5X3T/V5X4T/V5S2T 2T AC 85-90, PK 50 XLS V5S2T 2T AC 82-86, PK 125 XL/Elestart VMX6T 2T AC 86-90, PX 80 E Lusso/Arcobaleno/Elestart V8X1T 2T AC 84-96, PX 125 E Lusso MY M093/M74 2T AC 98-14, PX 150 E Lusso VLX1T 2T AC 83-97, PX 200 E Lusso MY VSX1T 2T AC 98-01, PX 200 E Lusso/GS/MY VSX1T 2T AC 84-01, T5/T5 Classic Elestart 125 VNX5T 2T AC 85-95 |
7
VESPA: | PX 150 E (Scheibe) ZAPM511 (98-) P 125 X VNX1T/VNX2T 2T AC 77-83 PK 50 XL/Rush/XL S/Elestart V5X3T/V5X4T/V5S2T 2T AC 85-90 PK 50 XLS V5S2T 2T AC 82-86 PK 125 XL/Elestart VMX6T 2T AC 86-90 PX 80 E Lusso/Arcobaleno/Elestart V8X1T 2T AC 84-96 PX 125 E Lusso MY M093/M74 2T AC 98-14 PX 150 E Lusso VLX1T 2T AC 83-97 PX 200 E Lusso MY VSX1T 2T AC 98-01 PX 200 E Lusso/GS/MY VSX1T 2T AC 84-01 T5/T5 Classic Elestart 125 VNX5T 2T AC 85-95 |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.