Universeller XR-S 01 Digitaltacho mit Straßenzulassung von KOSO, passend für Roller, ATV's, Enduro's, Motorräder, Trikes und andere Fahrzeuge mit 2- oder 4-Takt Motor. Das Tacho funktioniert bei Fahrzeugen mit Vergaser und auch bei Fahrzeugen mit einer elektronischen Einspritzung. Das beiliegende Gutachten ist gültig für alle zwei- und dreirädrige Fahrzeuge. Es werden Geschwindigkeit, Tankfüllstand und Uhrzeit angezeigt, außerdem besitzt der Tacho eine Motorkontrollleuchte, Benzin-, Blinker-, Tageskilometer- und Fernlichtanzeige, sowie einer Batteriespannungsanzeige. Es ist vibrationsfest und gegen Salzwasser beständig. Die Abnahme des Geschwindigkeitssignals erfolgt induktiv und der Radumfang ist frei konfigurierbar. Durch die integrierte Hintergrundbeleuchtung ist das Tacho auch bei Nacht einwandfrei ablesbar.
Eigenschaften:
- Maße Tacho: 77,5x74,8x24mm
- Maße Display: 49x60mm
- Straßenzulassung: Ja
- Steckertyp: W3
- Anzeigebereich Geschwindigkeit: 0-360 km/h (0-225 mph)
- Anzeigeeinheit: 1 km/h (1 mph)
- Gesamtkilometerzähler: 0-99.999 km / Meilen
- Tageskilometerzähler
- Anzeigebereich Tageskilometerzähler: 0-999,9 km / Meilen
- Einstellbereich Reifenumfang: 1.000 - 2.500 mm
- Signalleuchten: Blinker, Neutral, Motorkontrollleuchte, Fernlicht
- Lieferumfang: Tacho, Einbauanleitung und Befestigungsmaterial
Baugruppen: | Zusatzinstrumente |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Motorrad, Universal Mofa, Universal ATV, Universal Maxiscoot, Universal Automatik, Universal Sonstiges, Universal Schaltmoped |
UNIVERSAL: | Universal passend Universal Motorrad Universal Mofa Universal ATV Universal Maxiscoot Universal Automatik Universal Sonstiges Universal Schaltmoped |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.