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Tachowelle 111cm SCORPEX kompatibel für Vespa LX 50 Touring C387 4T 4V AC 10-13 LX 125ie 3V 125

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SC-7000871
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SC-7000871
Günstige Tachowelle für Vespa LX 50, 125, 150 Motorroller ab Baujahr 01.06.2006. Der Aufbau und...mehr
Tachowelle 111cm SCORPEX kompatibel für Vespa LX 50 Touring C387 4T 4V AC 10-13 LX 125ie 3V 125

Günstige Tachowelle für Vespa LX 50, 125, 150 Motorroller ab Baujahr 01.06.2006. Der Aufbau und die beidseitigen Aufnahmen entsprechen der originalen Roller Tachowelle.

Die Länge der Hülle misst 1065mm und die Seele 1110mm.

Diese Tachowelle kann auch das Teil mit der Hersteller-OEM-Nr. 649347 ersetzen.

Diese Tachowelle wurde auf Vespa LX Modellen ab ca. 06.2006 verbaut. Bitte genau vergleichen.

Die Version vor 06.2006 trägt die Artikelnummer 2970103

Baugruppen: Tachowellen
VESPA: LX 50 2T C381 2T AC 05-13, LX 50 C383 4T 2V AC 05-06, LX 50 C387 4T 4V AC 09-13, LX 50 Touring C387 4T 4V AC 10-13, LX 125 M44 4T AC 05-09, LX 125ie 3V 125 M683 4T AC 12-14, LX 125ie M681 4T AC 09-11, LX 150 M44 4T AC 05-10, LX 150ie M682 4T AC 10-11
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VESPA: LX 50 2T C381 2T AC 05-13
LX 50 C383 4T 2V AC 05-06
LX 50 C387 4T 4V AC 09-13
LX 50 Touring C387 4T 4V AC 10-13
LX 125 M44 4T AC 05-09
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hinweise_zum_elektrogesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: 

 

In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. 

 

Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.

 

 

Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. 

        = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

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Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

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